Hallöchen,
unseren mdt wurde das Pachtverhältnis gekündigt......schriftverkehr mit der ggs kam zu nichts...ggs hat räumungsklage eingereicht....nun die abrechnung.
im pachtvertrag wurde vereinbart 8.000 eur zzgl. ust monatlich.....
bin mir eigentliche sicher mit meiner abrechnung, aber mein chef ist etwas verunsichert...brauch also ne bestätigung
hab jetzt außergerichtlich sowie gerichtlich mit dem gegenstandswert von 8.000 zzgl. ust. x 12 gerechnet....
mein chef jedoch sagt es sind nur die 8.000 ohne ust.....
rechnung geht an rechtsschutzversicherung...
wer hat nun recht....ich denke ja mal ich
Abrechnung Räumungsverfahren
- Trynnchylld
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Hi,
also aus dem Bauch heraus würd ich sagen, dass der Streitwert sich ohne die Umsatzsteuer berechnet, da diese einmal als Nebenforderung geltend könnte und zweitens bestimmt ein Vorsteuerabzug greifen würde.
Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren.
also aus dem Bauch heraus würd ich sagen, dass der Streitwert sich ohne die Umsatzsteuer berechnet, da diese einmal als Nebenforderung geltend könnte und zweitens bestimmt ein Vorsteuerabzug greifen würde.
Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren.
Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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- Badeschlappe26
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§ 41 GKG:
(1) Ist das Bestehen oder die Dauer eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses streitig, ist der Betrag des auf die streitige Zeit entfallenden Entgelts und, wenn das einjährige Entgelt geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung maßgebend. Das Entgelt nach Satz 1 umfasst neben dem Nettogrundentgelt Nebenkosten dann, wenn diese als Pauschale vereinbart sind und nicht gesondert abgerechnet werden.
(1) Ist das Bestehen oder die Dauer eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses streitig, ist der Betrag des auf die streitige Zeit entfallenden Entgelts und, wenn das einjährige Entgelt geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung maßgebend. Das Entgelt nach Satz 1 umfasst neben dem Nettogrundentgelt Nebenkosten dann, wenn diese als Pauschale vereinbart sind und nicht gesondert abgerechnet werden.
Es grüßt
die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
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