DS - Polizei

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Sam29

#1

07.12.2010, 09:58

Mein Schuldner ist Polizeibeamter. Ich möchte nun eine Lohnpfändung wegen UNerhalt vornehmen. Wer ist hier mein DS? Der Polizeipräsident?
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LuzZi
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#2

07.12.2010, 10:02

Kriegen die nicht ihren Lohn vom Landesamt für Bezüge und Versorgung?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Trynnchylld
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#3

07.12.2010, 10:03

Hi, da dein Schuldner Polizeibeamter ist, ist der Drittschuldner das Land ..., in deinem Fall vertreten durch die Polizeibehörde, vertreten durch den Polizeipräsidenten.
Lieber Gruß, Trynn

______________________________

- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -

Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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zmaus2003
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#4

07.12.2010, 10:29

aber weiss eventuell den "arbeitgeber" deines Polizeibeamten mal auf die bevorstehende Pfändung hin....
wir hatte einen Fall, da hat sich der "Arbeitgeber" sofort darum gekümmert weil Schuldner Beamter war und man wohl nicht will, dass bei Beamten gepfändet wird
Sam29

#5

07.12.2010, 10:31

Ok, vielen Dank.

@zmaus
Mir ist es egal, was der Schuldner oder der DS wollen. Er hat kein Unterhalt gezahlt und es wird gepfändet. Ich werde nicht noch extra dort anrufen und mich darum kümmern.
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zmaus2003
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#6

07.12.2010, 10:33

@sam29
jedem selbst überlassen ,wie er an die Sachen rangeht... wir hatte zumindest in der einen Sache gegen den Beamten auch ohne Pfändung erfolgt... er zahlt jetzt freiwillig
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lucy1510
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#7

07.12.2010, 10:46

Da muss ich zmaus2003 Recht geben: Manchmal kommt man ohne Brechstange schneller und günstiger ans Ziel. Die günstigste Möglichkeit: VZV und ein netter Anruf. Hat man Geld gespart und wenns hilft, ist der Mandant umso glücklicher. Aber jeder so, wie er mag.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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Sam29

#8

07.12.2010, 10:58

Du, also die Kosten muss eh der Schuldner zahlenu und die Zeit die ich für das VZV aufwende, ist nicht weniger als für einen PfübAntrag. Ich mache keine Ausnahme, nur weil er Beamter ist.

Vg und vielen DAnk
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lucy1510
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#9

07.12.2010, 11:14

Zum Abschluss ein kurzer Hinweis:

In allererster Linie hat der Mandant die Kosten zu tragen. Ob er sie vom Schuldner zurück bekommt? Wer weiß.......
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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Sam29

#10

07.12.2010, 11:25

Ja, dass interessiert mich aber in diesem Fall nicht. Da die Mdt. die kosten bekommen wird.
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