erneuten VB gegen weiteren Schuldner

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
ciarita
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 05.07.2010, 22:02

#1

06.12.2010, 09:31

Hallo zusammen,

ich bin mal wieder ratlos... :?

Haben bereits VB gegen einen Schuldner erwirkt. Jetzt will/kann dieser nicht zahlen. Es handelt sich um Mietrückstände. Wollen über den selben Anspruch nun gege die ehemalige Mitmieterin erneut VB beantragen. Hatten es damals versäumt, beide als Gesamtschuldner in Anspruch zu nehmen.
Meine Frage: ist es überhaupt noch möglich, nunmehr VB gegen Mitmieterin zu erwirken? Tu mich damit schwer, Anspruch wurde ja bereits tituliert... auf der anderen Seite wird ja VB gegen eine andere Person beantragt. Also sollte es doch möglich sein..???.... :oops:
Benutzeravatar
Trynnchylld
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 547
Registriert: 29.03.2010, 10:04
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA Win 2000

#2

06.12.2010, 09:56

Hallo, das Problem bei der Sache ist, dass sich aus dem Titel im Normalfall ja ergibt, dass der Schuldner zusammen mit den anderen Schuldner gesamtschuldnerisch haftet. Beantragst du jetzt einen weiteren Titel gegen den anderen Schuldner hast du ja zwei unabhängige Titel voneinander, die ja auch beide vollstreckt werden könnten.

Ich würde an deiner Stelle mal beim Mahngericht anrufen und nachfragen. Gegebenenfalls kannst du einen neuen MB beantragen, dort die gesamtschuldnerische Haftung angeben und den vorhandenen Titel mitschicken und entsprechend ergänzen/abändern lassen.

Ich denke, dass die Gesamtschuldnerhaftung sich auf jeden Fall aus den Titeln ergeben muss.
Lieber Gruß, Trynn

______________________________

- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -

Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
Naughty but nice
Forenfachkraft
Beiträge: 211
Registriert: 21.10.2008, 23:52

#3

06.12.2010, 11:33

Hallo Ciarita,

kannst du mal schreiben, was dann aus der Sache geworden ist, bitte.
Würde mich interessieren :D

Danke schön!!
ciarita
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 05.07.2010, 22:02

#4

06.12.2010, 12:42

@Trynn

das erscheint mir sehr logisch :D
so wird´s gemacht

:thx
Benutzeravatar
Trynnchylld
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 547
Registriert: 29.03.2010, 10:04
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA Win 2000

#5

07.12.2010, 10:06

Gern geschehen! Sagst Bescheid, was draus geworden ist! :D
Lieber Gruß, Trynn

______________________________

- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -

Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#6

07.12.2010, 12:05

Ich hatte vor ein paar Tagen das gleiche Problem.
Leider läßt sich im Mahnverfahren nachträglich keine Gesamtschuldnerhaftung eintragen/feststellen.

Es muss ein neuer, einzelner MB beantragt werden.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
ciarita
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 05.07.2010, 22:02

#7

19.12.2010, 19:48

richtig, eine nachträgliche änderung des VB ist nicht möglich. jedoch MUSS im neuen mb-antrag kenntlich gemacht werden, dass der anspruch bereits tituliert worden ist und es sich um gesamtschuldner handelt. habe praktisch normalen antrag gestellt mit zusätzlichem "sonstigen anpruch", in dem ich schuldner, az. sowie datum des vb´s angegeben habe. so sagte es mir die rechtspflegerin des mahngerichts. bleibt nunmehr abzuwarten, was passiert... bin aber zuversichtlich... :lol:
Antworten