Beratungshilfe Inso
- Pepsi
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keine ahnung, ob die das machen.. sonst musste halt mal Beschwerde (oder was es da gibt) einlegen gegen den Zurückweisungsbeschluss (nennt man das so)
- Taddy
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Bei dieser Gelegenheit hab ich auch mal eine Frage:
Mein Chef bzw. eher ich bearbeiten neuerdings auch außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren bis zur Eröffnung des Verbraucher-Insolvenzverfahrens. Mein Chef will immer, dass ich gegenüber den Mandanten direkt die entsprechenden Gebühren abrechne und diese die Rechnungen dann in Raten abtragen...
Darf er das überhaupt? Oder gibt es entsprechende Voraussetzungen, um das gegenüber den Mandanten direkt abrechnen zu dürfen?
Mein Chef bzw. eher ich bearbeiten neuerdings auch außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren bis zur Eröffnung des Verbraucher-Insolvenzverfahrens. Mein Chef will immer, dass ich gegenüber den Mandanten direkt die entsprechenden Gebühren abrechne und diese die Rechnungen dann in Raten abtragen...
Darf er das überhaupt? Oder gibt es entsprechende Voraussetzungen, um das gegenüber den Mandanten direkt abrechnen zu dürfen?
- Pepsi
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nein gibt es nicht, wenn die BerH versagt wurde. bzw ihr den Mdt vorher drauf hingewiesen habt, dass er die Möglichkeit der BerH hat (steht auch irgendwo im Gesetz)
Beschwerden wurden schon öfters eingereicht. Sind sogar schon beim LG. Keine Chance!
Wenn die Mandanten Ratenzahlungen machen kann so ein Verfahren doch ewig dauern. Die meisten können nichts oder noch weniger zahlen.
Pepsi gibt mir doch mal einen Tip in Welchem Gesetz das Wo steht.
Bin schon fast am verzweifeln!
Wenn die Mandanten Ratenzahlungen machen kann so ein Verfahren doch ewig dauern. Die meisten können nichts oder noch weniger zahlen.
Pepsi gibt mir doch mal einen Tip in Welchem Gesetz das Wo steht.
Bin schon fast am verzweifeln!
- advocatus diaboli
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@Taddy:
Eine Honorarvereinbarung unter der aufschiebenden Bedingung der BerH-Versagung wird m.W. als zulässig angesehen.
@eike116:
Hat das LG schon entschieden (verstehe gerade "sind sogar schon beim LG" vs. "keine Chance" nicht )?
Eine Honorarvereinbarung unter der aufschiebenden Bedingung der BerH-Versagung wird m.W. als zulässig angesehen.
@eike116:
Hat das LG schon entschieden (verstehe gerade "sind sogar schon beim LG" vs. "keine Chance" nicht )?
@ pepsi
du hast in deiner Nachricht vom 21.06. so eine Bemerkung gemacht wegen dem Gesetz. Ich wollte wissen, wo eventuell was stehen könnte.
@ advocatus diaboli
Die Antwort vom LG lautet wie folgt: " ... dass die Beschwerde unstatthaft ist. Denn § 6 Abs. 2 BerHG bestimmt ausdrücklich, dass der Richter beim AG abshcließned über die Erinnerung befindet. Gegen dessen Entscheidung findet nach allgem. Auffassung in Rechtssprechung und Literatur keine Beschwerde statt. ... Beschwerderücknahme?"
Keine Ahnung was ich noch machen kann.
du hast in deiner Nachricht vom 21.06. so eine Bemerkung gemacht wegen dem Gesetz. Ich wollte wissen, wo eventuell was stehen könnte.
@ advocatus diaboli
Die Antwort vom LG lautet wie folgt: " ... dass die Beschwerde unstatthaft ist. Denn § 6 Abs. 2 BerHG bestimmt ausdrücklich, dass der Richter beim AG abshcließned über die Erinnerung befindet. Gegen dessen Entscheidung findet nach allgem. Auffassung in Rechtssprechung und Literatur keine Beschwerde statt. ... Beschwerderücknahme?"
Keine Ahnung was ich noch machen kann.