Wie nenne ich denn in einem Klageantrag den gegnerischen RA, der bereits außergerichtlich tätig war, von dem ich aber nicht weiß, ob er auch Prozessvollmacht hat.
Da gibt es 1 Wort oder auch 2 dafür
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Oder schreibt man tatsächlich nur: außergerichtlich bevollmächtigt? Ich bin sicher, dass dies falsch ist.