Streithelfer/Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
SabineM
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 27
Registriert: 08.08.2010, 13:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#1

06.12.2010, 09:58

Guten morgen zusammen,

ich hab ne kurze Frage zur Streitverkündung. Wir haben uns als Streithelfer für die Beklagtenseite bestellt und beantragt die Klage abzuweisen. Dann hat ein Termin stattgefunden, an welchem wir nicht teilgenommen haben, und es wurde letztendlich ein Urteil verkündet, mit welchem die Klage abgewiesen wurde.

Da das Gericht übersehen hat, dass wir uns als Streithelfer bestellt haben, fand noch ein Termin statt, wo die Klägerseite sowie die Beklagtenseite nicht erschienen ist. Wir waren natürlich da... :wink: Es erging dann ein VU.

Bekomme ich jetzt eine 1,2 oder 0,5 Terminsgebühr??? Kann mir jemand darauf eine Antwort geben???

Danke schon mal
Benutzeravatar
Trynnchylld
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 547
Registriert: 29.03.2010, 10:04
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA Win 2000

#2

06.12.2010, 10:01

Wie kann noch ein Termin stattfinden, wenn die Klage bereits durch Urteil abgewiesen war??? Oder war dieser Termin vorher und später erging nach dem VU ein Urteil?

Wenn ihr nur an dem Termin teilgenommen habt, an dem das VU erging, könnt ihr auch nur die 0,5 Gebühr abrechnen. Nur wenn ihr an dem anderen Termin teilgenommen hättet oder die Tatbestände der Nr. 3104 VV RVG erfüllt, kann die 1,2 Gebühr abgerechnet werden.
Lieber Gruß, Trynn

______________________________

- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -

Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
SabineM
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 27
Registriert: 08.08.2010, 13:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

06.12.2010, 14:29

Also es ist wirklich so, dass erst das Urteil erging. Wieso und weshalb weiß ich leider auch nicht; aber ich frag nochmal meinen Chef.

Danke für Deine Hilfe
Antworten