KFA, Reisekosten und Abwesenheitsgeld

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
iwiwi
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#1

01.12.2010, 12:41

Hallo zusammen,

mit einem eingereichten Kostenfestsetzungsantrag haben wir auch Fahrtkosten/Abwesenheitsentgelt geltend gemacht, da der Termin zur mündlichen Verhandlung nicht in unserer Stadt stattfand. Wir vertreten diesen Mandanten immer - in vielen möglichen Angelegenheiten. Das Gericht meint nun, die Kosten für einen auswärtigen RA sind keine Kosten, die für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung/-verteidigung notwendig sind. Die Rechtspflegerin zitiert zwei BGH-Beschlüsse vom 22.04.2008 (XI ZB 20/07) und vom 20.05.2008 (VII ZB 92/07). Gibt es auch andere Entscheidungen, die es uns möglich machen, diese Kosten erstattet zu bekommen? Was könnte ich dem entgegnen?

Kann mir jemand weiterhelfen?

Viele Grüße und schon einmal :thx
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Trynnchylld
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#2

01.12.2010, 13:43

Hallo,

ich darf dir raten: :suche

Es gibt hier schon unzählige Beiträge dafür!
Lieber Gruß, Trynn

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#3

01.12.2010, 17:27

Außerdem ist der Sachverhalt zu dünn. Wo ist das Gericht, wo die Kanzlei und wo sitzt der Mandant? Bis jetzt kann man nicht viel zur Sachlage sagen.
~ Grüßle ~
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#4

01.12.2010, 18:14

Das Gericht ist in Hamburg, die Kanzlei in Berlin und der Mandant saß in Hamburg und ist gerade dabei, seinen Sitz nach Frankfurt zu verlegen. Und wir betreuen den Mandanten schon seit Jahren...
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Adora Belle
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#5

01.12.2010, 18:26

Keine Chance. Der Mandant sitzt am Gerichtsort, dann kann er sich auch dort einen RA nehmen. Er darf natürlich auch Euch beauftragen, die Mehrkosten sind aber nicht erstattungsfähig.
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#6

01.12.2010, 18:30

Die Eigenschaft des so genannten "Hausanwalts" ist für die Erstattungsfähigkeit etwaiger Mehrkosten völlig irrelevant. Ebenso eine "beabsichtigte" Sitzverlegung. Entscheidend ist hier, dass der Mandant am Gerichtsort sitzt und Reisekosten durch die Beauftragung eines RA am Gerichtsort komplett hätte sparen können (Stichwort: Kostenrechtlicher Grundsatz einer ökonomischen Prozessführung). Natürlich hat die Partei freie RA-Wahl, aber unnötige Mehrkosten gehen dann eben zu eigenen Lasten. Ich sage mal: Vorliegend keine Chance auf Reisekosten.
~ Grüßle ~
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#7

10.01.2011, 08:57

Hallo,

ich hole einen der vielen Threads zu diesem Thema mal wieder raus, denn ich will dazu keinen neuen aufmachen. Obwohl das Thema nun wirklich ganz oft schon angesprochen wurde, habe ich direkt zu meiner Frage leider nichts gefunden, wenn das schon mal beantwortet wurde, dann reicht mir ja auch ein Link dahin...


Also: Die Grundkonstellation ist ganz einfach: Chef hat für Mdt. einen Rechtsstreit geführt an dessen Wohnort, wo aber nicht unser Kanzleisitz ist. Wir haben gewonnen, es geht um die Kostenfestsetzung. Normalerweise muss der Gegner die Fahrtkosten zu den Terminen in so einem Fall nicht übernehmen, OK.

Aber hier war es so dass der Gegner trotz Anordnung des Gerichts nicht zu Termin erschienen ist, es war nur sein Anwalt da. Deshalb wurde der Termin verschoben, verhandelt wurde an dem Tag nicht. Chef ist also umsonst dahin gegondelt.

Können wir die Fahrtkosten für diesen geplatzten Termin vom Gegner kriegen?
gkutes

#8

10.01.2011, 09:17

nein
du bekommst die Reisekosten grundsätzlich nicht.
Kikki-Fee
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#9

10.01.2011, 09:26

Danke für die Antwort, gkutes. Ich hab so was schon befürchtet. In diesem Fall finde ich es einfach fies, dass unser Mandant auf den Fahrtkosten für die Tour sitzen bleibt, weil der Gegner es ja verbockt hat.
gkutes

#10

10.01.2011, 09:30

es steht im frei, sich einen Anwalt am Wohnort zu kaufen :wink:
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