Beratungshilfe bei Bußgeldverfahren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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DieFreundlichenTippsen
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#1

01.12.2010, 11:39

Folgender Fall:
Unser Mdt. erhält Hartz-IV und hat ein Schreiben vom Arbeitsamt erhalten bzgl. Ermittlungsverfahren wg. Verdacht Ordnungswidrigkeit.
Die Sache haben wir mit ihm besprochen. Ich denke über die Beratungshilfe darf man in Bußgeldsachen nur die Beratungsgebühr nach 2501 VV abrechnen.
Wir haben aber die Gegenseite nach der Beratung angeschrieben. Später erging ein Bußgeldbescheid.
Erhalten wir dann zurecht die Gebühr nach 2501 VV?
Oder kann man noch zusätzlich was abrechnen?

DAnke
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Trynnchylld
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#2

01.12.2010, 11:42

Hi,

bei Strafsachen wir generell nur die Beratungsgebühr von der Staatskasse übernommen (steht glaub ich auch entweder auf dem B-Schein oder im Gesetz). DArüber hinaus kann nur was abgerechnet werden wenn die Staatskasse die Kosten des Beschuldigten im Rahmen des Verfahrens übernimmt.
Lieber Gruß, Trynn

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#3

01.12.2010, 11:43

Es gibt sogar Gerichte, die euch auch noch die 2501 abziehen würden, da ihr nach Außen hin tätig geworden seit, die Beratungsgebühr in der Geschäftsgebühr aufgeht, diese Gebühr aber nicht abgerechnet werden kann.
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#4

01.12.2010, 11:50

Davy Jones’ Locker hat geschrieben:Es gibt sogar Gerichte, die euch auch noch die 2501 abziehen würden, da ihr nach Außen hin tätig geworden seit, die Beratungsgebühr in der Geschäftsgebühr aufgeht, diese Gebühr aber nicht abgerechnet werden kann.
Das AG Hannover z. B. :roll:
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#5

01.12.2010, 14:45

Steht das irgendwo auch im Gesetz, dass wenn man nach außen tätig geworden ist in Strafsachen, dass die Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV wegfällt?
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#6

01.12.2010, 14:47

Lies mal 2501: Die Gebühr entsteht für eine Beratung, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt. Das dürfte doch eigentlich reichen, denke ich ;)
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#7

01.12.2010, 15:18

Das wird aber nicht überall so gesehen wie in Hannover (gibt es eine veröffentlichte Entscheidung?)!
Ich würde also empfehlen, Beratungshilfe und Festsetzung einer Gebühr VV 2501 zu beantragen.
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#8

01.12.2010, 15:22

Ich weiß gar nicht, obs von Hannover eine veröffentliche Entscheidung gibt. Ich schätze mal schon, sie ist mir allerdings nicht bekannt.
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