Hallo zusammen,
in einem Verfahren teilte uns die RV mit, dass diese aus versicherungsvertraglichen Gründen eine Verrechnung unserer Honoarrechnung vornehmen musste. Wir sollen uns direkt an unsere Mandantschaft wenden.
Nunmehr haben wir von der LJK die nicht verbrauchten Gerichtskosten zurückerstattet erhalten.
Kann ich diese Gerichtskosten auch mit unserer offenen Honorarforderung gegenüber der RV verrechnen oder muss ich den zurückgezahlten Betrag vollständig an die RV auszahlen?
Kann mir da jemand weiter helfen?
Verrechnung Gerichtskosten
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Liebe Grüße Strohblume
- Badeschlappe26
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Ich würde diese auf jeden Fall behalten. Soll sich doch die Versicherung die Beträge von ihrem Mandanten holen. Was ihr habt, habt ihr.
Es grüßt
die Schlappe
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- Trynnchylld
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Aus dem Stehgreif würd ich sagen ja, du kannst verrechnen. Aber hilfreicher wäre es, wenn du uns kurz schreibst, wegen was genau verrechnet wurde und was verrechnet / gekürzt wurde.
Lieber Gruß, Trynn
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Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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- Badeschlappe26
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Da wird wohl die RS eigene Ansprüche aus nicht gezahlten Beiträgen haben - aber deswegen würd ich trotzdem nicht zurückzahlen.
Es grüßt
die Schlappe
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Ich gehe auch davon aus, dass es um sich um nicht gezahlte Beiträge handelt. Die RS hat nichts weiter dazu geschrieben.
Ich wusste nicht, ob es dem RA untersagt ist, die GK aufzurechnen.
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Liebe Grüße Strohblume