Na super,.... wieder einmal eine HR-Sache... und nicht mein Spezialgebiet
Es geht um eine Sitzverlegung einer ug haftungsbeschränkt von süddeutschland nach Schleswig-Holstein
Ich habe überhaupt keinen blassen Schimmer und der "Gustavus" hilft mir hier auch nicht wirklich weiter.
Was muss ich der Anmeldung zum HR beifügen? Worauf muss bei der Anmeldung geachtet werden?
Oder kann ich einfach die Anmeldung einer Sitzverlegung einer GmbH als Muster (aus Gustavus) nehmen?
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe....
Sitzverlegung einer ug (haftungsbeschränkt)
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Ist auch nicht mein Spezialgebiet, ich würde es so machen:
1) Gesellschafterbeschluss über die Sitzverlegung/Satzungsänderung (verhandelt)
2) Neuausdruck oder Ablichtung des Musterprotokolls (?) mit geändertem Sitz und Bescheinigung des Notars gem. GmbHG.
Ich gehe mal davon aus, dass die UG durch Musterprotokoll gegründet worden ist und kein Gesellschaftsvertrag existiert.
1) Gesellschafterbeschluss über die Sitzverlegung/Satzungsänderung (verhandelt)
2) Neuausdruck oder Ablichtung des Musterprotokolls (?) mit geändertem Sitz und Bescheinigung des Notars gem. GmbHG.
Ich gehe mal davon aus, dass die UG durch Musterprotokoll gegründet worden ist und kein Gesellschaftsvertrag existiert.
- rebru82
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Ich stimme Katzenfisch zu. Es identisch mit der GmbH.
Jedoch ist bei der Kostenberechnung zu beachten, dass bei einer Sitzverlegung mit Satzungsänderung § 41 d KostO gilt, also lediglich der Wert des Stammkapitals zu nehmen ist (nicht mind. 25.000 €). Dies gilt sowohl für den Beschluss, als auch für die Anmeldung.
Jedoch ist bei der Kostenberechnung zu beachten, dass bei einer Sitzverlegung mit Satzungsänderung § 41 d KostO gilt, also lediglich der Wert des Stammkapitals zu nehmen ist (nicht mind. 25.000 €). Dies gilt sowohl für den Beschluss, als auch für die Anmeldung.
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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