Hallo Ihrs,
wir haben 1999 eine Grundschuldbestellung zugunsten einer Versicherungs-AG beurkundet. Nunmehr haben wir das Schreiben einer anderen Bank erhalten, dass wir bitte die Teilung der Urkunde veranlassen sollen. Kosten trägt der Eigentümer.
Beigefügt ist die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde, eine Kopie der Teilabtretungserklärung der GS-Gläubigerin sowie der Antrag auf Wahrung der neuen Bank.
Weiter möchten wir bitte den Teiltitel über xxx EUR der neuen Bank zuleiten und den verbleibenden Teiltitel an die GS-Gläubigerin.
Der Antrag auf Wahrung der Grundschuld-Teilabtretung ist adressiert an das entsprechende Grundbuchamt und unter Vorlage der Teilabtretungserklärung und des Grundschuldbriefes wird beantragt, die Teilabtretung im Grundbuch zu wahren und entsprechende Übersendung des Teil-Grundschuldbriefes bzw. Stamm-Grundschuldbriefes an die entsprechende Gläubigerin.
Ich muss ehrlich gestehen, dass ich weder von einer Teilung einer Urkunde noch des Antrags auf Wahrung vorher etwas gehört habe und daher hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt, was ich hier weiterveranlassen muss? Den Antrag kann ich sicherlich nicht einfach an das Grundbuchamt weiterleiten, muss der Eigentümer nochmal erscheinen?
Weiter frage ich natürlich, welche Kosten hier entstehen.
Bitte Euch dringend um Hilfe!
Gruß Steffi
Teilung der Grundschuldbestellungsurkunde
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 117
- Registriert: 11.09.2006, 13:41
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Hallo. Zumindest zur Teilung kann ich Dir was schreiben: Ich meine jedoch, Du brauchst nicht nur eine Kopie der Teilungserklärung, sondern das Original, zumindest eine Ausfertigung (?) So machen wird das:
Der Gläubiger, an die ein Teilbetrag abgetreten wurde, erhält:
- vollstreckbare Ausfertigung über Teilbetrag von xxx €,
- Vermerk über Einzug des Teilbetrages von 80.000 € mit Begründung
(was aufgrund von was wie von wem eingezogen wird),
- Teilabtretungserklärung in beglaubigter Kopie,
- Vollstreckungsklausel mit Kostenrechnung,
= alles verbinden und siegeln.
Der Gläubiger, dem der Rest der ursprünglichen Grundschuld zusteht, erhält:
- ihre vollstreckbare Ausfertigung zurück, mit
- Vermerk über Einzug des Teilbetrages von 80.000 € mit Begründung,
- Teilabtretungserklärung in beglaubigter Kopie,
= alles verbinden und siegeln
An die Urschrift kommt:
- beglaubigte Kopie der Teilabtretungserklärung,
- Vermerk über Einzug des Teilbetrages von 80.000 € mit Begründung,
- Vollstreckungsklausel mit Kostenrechnung.
So machen wir das zumindest immer (was soviel bedeute, alle paar Jahre mal). Kommt nicht so oft vor!
Kosten: Geschäftswert: (Teilbetrag, der abgetreten wurde)
5/10 Gebühr gemäß § 133 KostO (Erteilung von Ausfertigungen)
Vielleicht kennt sich jemand noch besser aus. So machen wir das zumindest, und bisher gab es noch keine Klagen! )
Der Gläubiger, an die ein Teilbetrag abgetreten wurde, erhält:
- vollstreckbare Ausfertigung über Teilbetrag von xxx €,
- Vermerk über Einzug des Teilbetrages von 80.000 € mit Begründung
(was aufgrund von was wie von wem eingezogen wird),
- Teilabtretungserklärung in beglaubigter Kopie,
- Vollstreckungsklausel mit Kostenrechnung,
= alles verbinden und siegeln.
Der Gläubiger, dem der Rest der ursprünglichen Grundschuld zusteht, erhält:
- ihre vollstreckbare Ausfertigung zurück, mit
- Vermerk über Einzug des Teilbetrages von 80.000 € mit Begründung,
- Teilabtretungserklärung in beglaubigter Kopie,
= alles verbinden und siegeln
An die Urschrift kommt:
- beglaubigte Kopie der Teilabtretungserklärung,
- Vermerk über Einzug des Teilbetrages von 80.000 € mit Begründung,
- Vollstreckungsklausel mit Kostenrechnung.
So machen wir das zumindest immer (was soviel bedeute, alle paar Jahre mal). Kommt nicht so oft vor!
Kosten: Geschäftswert: (Teilbetrag, der abgetreten wurde)
5/10 Gebühr gemäß § 133 KostO (Erteilung von Ausfertigungen)
Vielleicht kennt sich jemand noch besser aus. So machen wir das zumindest, und bisher gab es noch keine Klagen! )
- stef
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 389
- Registriert: 03.06.2005, 20:38
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, TZ-Studium (Bachelor of Laws)
- Kontaktdaten:
Vielen Dank, das ist schon mal sehr hilfreich!
Und noch eine Frage, nehmt ihr die Gebühr nur einmal, auch wenn zwei vollstreckbare Ausfertigungen erteilt werden?
Stellt ihr dann den Antrag bei Gericht, bevor die vollstreckbaren Ausfertigungen erteilt werden und wenn ja, welche Gebühr darf ich dafür nehmen?
P.S. Der Antrag auf Wahrung liegt vermutlich auch nur zur Kenntnisnahme bei, datiert vom 03.11., kam alles nur per Telefax, d.h. ich muss dann noch die Abtretungserklärung am besten im Original anfordern und auch einen Grundbuchauszug, oder wie macht ihr das? Ich muss mich doch sicherlich vergewissen, dass die Abtretung eingetragen ist?
Sorry für so viele Fragen, ich wäre froh, wenn ich sowas wenigstens alle paar Jahre hätte....
Wie sollte so ein Vermerk genau aussehen, ist das zwingend erforderlich?- Vermerk über Einzug des Teilbetrages von 80.000 € mit Begründung
(was aufgrund von was wie von wem eingezogen wird),
Und noch eine Frage, nehmt ihr die Gebühr nur einmal, auch wenn zwei vollstreckbare Ausfertigungen erteilt werden?
Stellt ihr dann den Antrag bei Gericht, bevor die vollstreckbaren Ausfertigungen erteilt werden und wenn ja, welche Gebühr darf ich dafür nehmen?
P.S. Der Antrag auf Wahrung liegt vermutlich auch nur zur Kenntnisnahme bei, datiert vom 03.11., kam alles nur per Telefax, d.h. ich muss dann noch die Abtretungserklärung am besten im Original anfordern und auch einen Grundbuchauszug, oder wie macht ihr das? Ich muss mich doch sicherlich vergewissen, dass die Abtretung eingetragen ist?
Sorry für so viele Fragen, ich wäre froh, wenn ich sowas wenigstens alle paar Jahre hätte....
Ich würde wie folgt vorgehen:
Schreiben an die Bank, von der die Unterlagen kamen, dass sie bitteschön diese Abtretung im GB selbst veranlassen sollen, da die Bank nicht den Notar anweisen kann, Kosten dem Eigentümer in Rechnung zu stellen. So ist es ja nach dem Schreiben der Bank bestimmt.
Ihr würdet lediglich als Boten für die Bank auftreten, da weder der Notar noch der Eigentümer bzgl. der Abtretung Anträge stellen kann.
Sobald dann die Eintragung der Abtretung im GB erfolgt ist, möge euch die Bank die Abtretungserklärung und die alte vollstreckbare Ausfertigung der GS-Urkunde wieder übersenden zwecks Klauselerteilung pp.
Also im Ergebnis:
alles zurück an die Bank.
Schreiben an die Bank, von der die Unterlagen kamen, dass sie bitteschön diese Abtretung im GB selbst veranlassen sollen, da die Bank nicht den Notar anweisen kann, Kosten dem Eigentümer in Rechnung zu stellen. So ist es ja nach dem Schreiben der Bank bestimmt.
Ihr würdet lediglich als Boten für die Bank auftreten, da weder der Notar noch der Eigentümer bzgl. der Abtretung Anträge stellen kann.
Sobald dann die Eintragung der Abtretung im GB erfolgt ist, möge euch die Bank die Abtretungserklärung und die alte vollstreckbare Ausfertigung der GS-Urkunde wieder übersenden zwecks Klauselerteilung pp.
Also im Ergebnis:
alles zurück an die Bank.
- stef
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 389
- Registriert: 03.06.2005, 20:38
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, TZ-Studium (Bachelor of Laws)
- Kontaktdaten:
So, könnt ihr mal schaun, ob der Vermerk so schon mal richtig sind:
Die umstehende …… vollstreckbare Ausfertigung über einen Teilbetrag von xxxx €, die eine vollständige Wiedergabe der Urschrift ist, wird hiermit der xxx mit Sitz in xxx zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.
Da die Gläubigerin, der der Rest der ursprünglichen Grundschuld zusteht, bereits die erste vollstreckbare Ausfertigung erhalten hatte (und auch wieder bekommt), kann ich dann einfach weiter nummerieren? Und ja, wir nummerieren die Ausfertigungen, das ist hier so gewünscht.
Die umstehende …… vollstreckbare Ausfertigung über einen Teilbetrag von xxxx €, die eine vollständige Wiedergabe der Urschrift ist, wird hiermit der xxx mit Sitz in xxx zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.
Da die Gläubigerin, der der Rest der ursprünglichen Grundschuld zusteht, bereits die erste vollstreckbare Ausfertigung erhalten hatte (und auch wieder bekommt), kann ich dann einfach weiter nummerieren? Und ja, wir nummerieren die Ausfertigungen, das ist hier so gewünscht.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 117
- Registriert: 11.09.2006, 13:41
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Hier mal mein Muster:
Vorstehende, mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung wird der xxx in Höhe eines letztrangigen Teilbetrages von xxx Zinsen ab xxx sowohl in Ansehung der Grundschuldzinsen als auch in Ansehung der Zinsen aus dem persönlichen Schuldanerkenntnis
zum Zweck der Zwangsvollstreckung
erteilt.
_________________________________________________________________________________
Die Vollstreckungsklausel, die der xxx am xxx über xxx erteilt wurde, wird in Höhe von xxx eingezogen.
Vorstehende, mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung wird der xxx in Höhe eines xxx Teilbetrages in Höhe von xxx mit Zinsen seit dem xxx sowohl in Ansehung der Grundschuldzinsen als auch in Ansehung der Zinsen aus dem persönlichen Schuldanerkenntnis erteilt.
Begründung:
Die Grundschuld ist in Höhe von xxx samt Zinsen seit dem Tag der Eintragung der Grundschuld an die xxx abgetreten worden.
Die Eintragung der Grundschuld erfolgte am xxx. Die Eintragung der Abtretung eines Teilbetrages in Höhe von xxx erfolgte am xxx. Die Ansprüche aus dem persönlichen Schuldanerkenntnis in Höhe von xxx nebst anteiligen Zinsen seit dem xxx sind durch Abtretungserklärung vom xxx abgetreten worden. Die Urschrift der Abtretungserklärung liegt dem Notar vor. Sie ist dieser vollstreckbaren Ausfertigung in beglaubigter Kopie beigefügt.
Die Gebühr nehmen wir nur einmal für die Teilabtretung, die ursprüngliche Grundschuld bleibt ja bestehen in verminderter Höhe.
Wir haben bislang noch keinen Antrag bei Gericht gestellt, das machen die Parteien bei uns meist selbst. Wir müssen danach nur noch die Vollstreckbare teilen.
Vorstehende, mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung wird der xxx in Höhe eines letztrangigen Teilbetrages von xxx Zinsen ab xxx sowohl in Ansehung der Grundschuldzinsen als auch in Ansehung der Zinsen aus dem persönlichen Schuldanerkenntnis
zum Zweck der Zwangsvollstreckung
erteilt.
_________________________________________________________________________________
Die Vollstreckungsklausel, die der xxx am xxx über xxx erteilt wurde, wird in Höhe von xxx eingezogen.
Vorstehende, mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung wird der xxx in Höhe eines xxx Teilbetrages in Höhe von xxx mit Zinsen seit dem xxx sowohl in Ansehung der Grundschuldzinsen als auch in Ansehung der Zinsen aus dem persönlichen Schuldanerkenntnis erteilt.
Begründung:
Die Grundschuld ist in Höhe von xxx samt Zinsen seit dem Tag der Eintragung der Grundschuld an die xxx abgetreten worden.
Die Eintragung der Grundschuld erfolgte am xxx. Die Eintragung der Abtretung eines Teilbetrages in Höhe von xxx erfolgte am xxx. Die Ansprüche aus dem persönlichen Schuldanerkenntnis in Höhe von xxx nebst anteiligen Zinsen seit dem xxx sind durch Abtretungserklärung vom xxx abgetreten worden. Die Urschrift der Abtretungserklärung liegt dem Notar vor. Sie ist dieser vollstreckbaren Ausfertigung in beglaubigter Kopie beigefügt.
Die Gebühr nehmen wir nur einmal für die Teilabtretung, die ursprüngliche Grundschuld bleibt ja bestehen in verminderter Höhe.
Wir haben bislang noch keinen Antrag bei Gericht gestellt, das machen die Parteien bei uns meist selbst. Wir müssen danach nur noch die Vollstreckbare teilen.
- stef
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 389
- Registriert: 03.06.2005, 20:38
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, TZ-Studium (Bachelor of Laws)
- Kontaktdaten:
Alles klar, ich danke Euch vielmals. Ich werde jetzt erst mal die Bank anschreiben, damit wir auch die fehlenden Unterlagen erhalten, zumal wir ja auch wieder die vollstreckbare Ausfertigung im Original zurück bekommen müssen. Wie gesagt, kam alles nur per Telefax. Und so eine Hotline mag ich auch nicht, wo kein persönlicher Sachbearbeiter angegeben ist...
Die Klausel, wie sie Sternchen eingestellt hat, ist so nicht ganz richtig. Da die Bank aber vorher ihre Schularbeiten erstmal machen muss, kannst du, wenn die erledigt wurden, auf den Fall zurückkommen.