Hallo ihr lieben,
ich soll einen vollstreckungsvergleich abrechnen, weiß aber aufgrund meiner geringen berufserfahrung nicht wie es geht.
erstmal zum sachverhalt:
gegner wurde verurteilt einen betrag x in monatlichen raten an uns zu zahlen. sollte er mit einer rate in verzug geraten, wird der restbetrag sofort fällig mit zinsen.
der gegner kam auch in verzug und wir haben die zwangsvollstreckung gegen ihn betrieben.
später haben wir mit ihm eine vereinbarung getroffen, dass er den restbetrag wieder in monatlichen raten abzahlen dürfe.
wie kann ich das jetzt abrechnen?
ich habe schon eine idee:
0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG
was meint ihr dazu? bin ich auf dem richtigen weg??
vielen dank für eure hilfe
Abrechnung Vollstreckungsvergleich
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Wie habt ihr denn vollstreckt? ZVA? Wenn die Einigung im Rahmen der Zwangsvollstreckung getroffen wurde, kannst du dann die 1,5 bekommen, wenn du eine Verfahrensgebühr abrechnest?
Lieber Gruß, Trynn
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Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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wir haben einen pfüb beantragt.
naja, die verfahrensgebühr bezieht sich ja auf gerichtliches und die 1,5 einigungsgebühr auf außergerichtliche sachen... passt also nicht so zusammen. ich bin verwirrt...
trotzdem schon mal vielen dank
naja, die verfahrensgebühr bezieht sich ja auf gerichtliches und die 1,5 einigungsgebühr auf außergerichtliche sachen... passt also nicht so zusammen. ich bin verwirrt...
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- Trynnchylld
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Ja genau. Ist denn der PfÜB kein gerichtliches Verfahren? Wo reichts du den Antrag denn ein?
Lieber Gruß, Trynn
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- zmaus2003
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wenn du extra einen Teilzahlungsvergleich abschließt dann fällt die 1,5 Vergleichgsgebühr an
machen wir auch so, zum Beispie Pfüb Bank, Schuldner ruft an und möchte Forderung in Raten abzahlen, dann schicke ich ihm ne Ratenzahlungsvereinbarung + 1,5 Vergleichsgebühr raus und wenn die 1. Rate eingegangen ist bzw. der gegengezeichnete Teilzahlungsvergleich dann stelle ich die Pfändung rangwahrend ruhend
also für die ZV eine 0,3 VG nach 3309
und für die Ratenzahlung eine 1,5 VergleichsG nach 1000
machen wir auch so, zum Beispie Pfüb Bank, Schuldner ruft an und möchte Forderung in Raten abzahlen, dann schicke ich ihm ne Ratenzahlungsvereinbarung + 1,5 Vergleichsgebühr raus und wenn die 1. Rate eingegangen ist bzw. der gegengezeichnete Teilzahlungsvergleich dann stelle ich die Pfändung rangwahrend ruhend
also für die ZV eine 0,3 VG nach 3309
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- Frau Cindy
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Aber wenn doch die ZV schon läuft, wieso dann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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also:
pfüb stelle ich natürlich beim amtsgericht
so wie zmaus es schon geschildert hat, ist es bei uns gelaufen. bloß, dass wir keine ratenzahlungsvereinbarung schriftlich gefertigt haben. das lief alles telefonisch auch über den gerichtsvollzieher.
eine gerichtliche einigungsgebühr müsste dann vll anfallen nach Nr. 1003 ???
pfüb stelle ich natürlich beim amtsgericht
so wie zmaus es schon geschildert hat, ist es bei uns gelaufen. bloß, dass wir keine ratenzahlungsvereinbarung schriftlich gefertigt haben. das lief alles telefonisch auch über den gerichtsvollzieher.
eine gerichtliche einigungsgebühr müsste dann vll anfallen nach Nr. 1003 ???
- zmaus2003
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denke mal, dann wird der Ansatz einer Einigungsgebühr schwierigRefa301106 hat geschrieben:also:
so wie zmaus es schon geschildert hat, ist es bei uns gelaufen. bloß, dass wir keine ratenzahlungsvereinbarung schriftlich gefertigt haben. das lief alles telefonisch auch über den gerichtsvollzieher.
eine gerichtliche einigungsgebühr müsste dann vll anfallen nach Nr. 1003 ???