Hallo!
Komme hier irgendwie nicht weiter:
Mandant kommt in die Kanzlei und bringt einen ablehnenden Beschluss des Rechtspflegers auf Räumungsschutz gem. § 765a ZPO mit. Hiergegen will er nun vorgehen.
Meiner Meinung nach wäre ja jetzt die sofortige Beschwerde statthaft. Aber der Termin zur Räumung ist bereits am 1. Dez!!! Gibt es bei der sofortigen Beschwerde noch irgendwas in Richtung einstweiliger Rechtsschutz? Die sofortige Beschwerde allein zu beantragen, reicht doch nicht mehr, oder???
Ich brauche dringend Hilfe!!!
DANKE!
Räumungsschutz § 765a ZPO
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 319
- Registriert: 28.02.2010, 15:10
- Software: Advoware
- Trynnchylld
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 547
- Registriert: 29.03.2010, 10:04
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA Win 2000
Beschwerde und vorläufige Einstellung der ZV beantragen
Lieber Gruß, Trynn
______________________________
- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
______________________________
- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Beides per Fax in 3-facher Ausfertigung ans Gericht schicken. Auch bei dem Beschwerdegericht sollte das als Eilsache behandelt werden. Über die Erfolgsaussichten sage ich lieber nix...
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 319
- Registriert: 28.02.2010, 15:10
- Software: Advoware
Vorläufige Einstellung der ZV nach welchem § denn?
Und: Muss das ans Landgericht als Beschwerdegericht?
Sorry, für die doofen Fragen, mach aber das erste Mal sowas!
Und: Muss das ans Landgericht als Beschwerdegericht?
Sorry, für die doofen Fragen, mach aber das erste Mal sowas!