Hallo alle zusammen,
ich habe mal eine Frage.
Im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids kann mann doch jetzt eine volle 1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagen und MwSt eintragen, oder? Hab das irgendwo gelesen und die Verfahrensgeb. wird dann reduziert. Stimmt das so?
Wir haben noch die alten Vordurcke. Dies wird doch bei sonstige Nebenforderungen eingetragen, oder?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe!!!
Antrag auf Mahnbescheid, Geschäftsgebühr
Hallo,
also wir haben zwar schon die neuen Anträge, aber ich denke ich würde es auch bei sonstige Nebenforderung eintragen
also wir haben zwar schon die neuen Anträge, aber ich denke ich würde es auch bei sonstige Nebenforderung eintragen
Richtig!
Unter sonstige Nebenforderungen die GG+Auslagen+ ggf. USt
unter sonstige Auslagen dann:
0,65 Gebühr MB Minderungsbetrag 3305 VV (WICHTIG!!)
Unter sonstige Nebenforderungen die GG+Auslagen+ ggf. USt
unter sonstige Auslagen dann:
0,65 Gebühr MB Minderungsbetrag 3305 VV (WICHTIG!!)
Ja, volle GGJulita hat geschrieben:StineP, die GG in voller Höhe (1,3), oder?
Muss man die MB gebühr unbedingt eintragen. Wird das nicht vom Mahngericht ausgerechnet und im VB als festgesetzte Kosten tituliert?
und JA, DAS MUSST DU EINTRAGEN - weil nämlich das Mahngericht sonst keine Anrechnung vornimmt, was bedeutet, dass die Anrechnung auf die VG (3305) anders nicht erfolgt.
Ich habe doch noch mal eine Frage, ich stehe gerade voll auf dem Schlauch.
Die geminderte MahnbescheidGeb. muss ich doch in Höhe von 0,65 nehmen, oder?
Aber die volle Geb ist doch 1,0, die 0,65 wird doch angerechnet. Wenn ich die Geb. jetzt einzeln ausrechnen möchte nehme ich dann eine 0,35 (1-0,65) Geb. + Auslagen???
Die geminderte MahnbescheidGeb. muss ich doch in Höhe von 0,65 nehmen, oder?
Aber die volle Geb ist doch 1,0, die 0,65 wird doch angerechnet. Wenn ich die Geb. jetzt einzeln ausrechnen möchte nehme ich dann eine 0,35 (1-0,65) Geb. + Auslagen???