ich hab mal wieder ein kleines Problemchen...
Und zwar haben wir eine Scheidungssache gerichtlich abgerechnet. Mit einbezogen war der Zugewinn in Höhe von 1.000,00 €.
Abgerechnet habe ich eine 1,3 + 1,2 Gebühr nach dem gesamten Streitwert.
Jetzt muss ich die Zugewinnsache außergerichtlich abrechnen. Meine Chefin möchte, dass ich in dieser Rechnung eine 0,65 Geschäftsgebühr aus dem Wert von 1.000,00 € anrechne. Das war der Streitwert, den ich in dem gerichtlichen Scheidungsverfahren hinzugerechnet habe. Ich habe echt keine Ahnung, ob das richtig ist und ich finde auch keine entsprechende Regelung dazu. Kann mir da jemand von Euch weiterhelfen????
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)