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woaini
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#1
26.10.2010, 17:23
Hallo
Wie verhält es sich eigentlich mit den Gerichtskosten im Berufungsverfahren, wenn es mehrere Berufungsführer - also wenn mehrere Beklagte Berufung eingelegt haben - in der Berufung gibt? Wir hatten noch keine GK eingezahlt.
Werden die GK durch alle Berufungsführer geteilt? Oder trägt einer allein die Kosten und macht sie dann im Kostenfestsetzungs/-ausgleichsverfahren geltend?
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gkutes
#2
27.10.2010, 09:44
in der Berufung werden dier GK doch meist erst bei Abschluss gezahlt.
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LuzZi
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#3
27.10.2010, 09:49
So ist es, in Berufungsverfahren werden die Gerichtskosten nach Beendigung des Verfahrens erst fällig/gezahlt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Sveta
#5
05.11.2010, 15:52
also bei uns war das mal so, beide Parteien haben Berufung eingelegt, dann wurden die GK geteilt
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Liesel
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#6
05.11.2010, 15:54
@philine: Das hing dann aber sicher mit der Kostenentscheidung zusammen. GK in Berufungsverfahren werden erst nach Abschluß des Verfahrens eingefordert.
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Kikki-Fee
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#8
05.11.2010, 16:18
LuzZi hat geschrieben:So ist es, in Berufungsverfahren werden die Gerichtskosten nach Beendigung des Verfahrens erst fällig/gezahlt.
Liesel hat geschrieben:GK in Berufungsverfahren werden erst nach Abschluß des Verfahrens eingefordert.
Öh, darauf kann man sich aber nicht unbedingt verlassen... Ich habe grade eine Akte auf dem Tisch, in der das anders ist. Berufung wurde eingelegt und begründet und das OLG hat dann Termin anberaumt und am selben Tag auch den Kostenvorschuss vom Berufungskläger eingefordert (mit einer Zahlungsfrist von zwei Wochen). Also, passieren kann das, dass die Kosten schon vor Abschluss des Verfahrens angefordert werden.
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gkutes
#9
05.11.2010, 16:21
also lass ich doch mein "meist"
wurden hier die 4,0 GK vom BK gefordert? Oder wurde vielleicht nur wegen dem Termin (Ladung Sachverständiger oä) etwas Geld gefordert?
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Kikki-Fee
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#10
05.11.2010, 16:27
gkutes hat geschrieben:also lass ich doch mein "meist"
Vielleicht ist ja das OLG Celle auch einfach anders.
wurden hier die 4,0 GK vom BK gefordert? Oder wurde vielleicht nur wegen dem Termin (Ladung Sachverständiger oä) etwas Geld gefordert?
Ne, er muss tatsächlich 4 Gebühren zahlen.