Halló Ihr Lieben
sooo meine Chefin ist krank und ich muss ans Amtgericht eine Fristverlängerung schreiben(Klageerwiderung), der Herr den wir verteidigen ist der Beklagter und ich weiss jetzt nicht, wie ich das hier einformulieren kann.
Könntet ihr mir helfen, vielen Dank im Voraus!
Wird um Fristverlängerung bzgl. der Stellungnahme des Antragsstellers bis einschließlich 10.11.2010 gebeten.
Wegen Erkrankung der Unterzeichnenden sowie der Antragsstellerin war es nicht möglich vorab, einen Termin zur Besprechung zu vereinbaren.
Bin im ersten Jahr uns trau mich nicht, da ich angst habe, etwas falsch machen zu können
Klageerwiderung (HILFE bitte!)
- Lämmchen
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2916
- Registriert: 29.04.2009, 11:04
- Beruf: Gepr. ReFaWi
- Software: Ikaros
Das klingt doch schon gut:
"In dem Rechsstreit ... beantragen wir die Frist zur Klageerwiderung bis einschließlich 10. November 2010 zu verlängern. Aufgrund einer Erkrankung der Unterzeichnerin war bislang eine Besprechung mit dem Beklagten nicht möglich. Einfache und beglaubigte Abschrift anbei."
"In dem Rechsstreit ... beantragen wir die Frist zur Klageerwiderung bis einschließlich 10. November 2010 zu verlängern. Aufgrund einer Erkrankung der Unterzeichnerin war bislang eine Besprechung mit dem Beklagten nicht möglich. Einfache und beglaubigte Abschrift anbei."
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
...wird gebeten, die Frist zur Klageerwiderung bis einschließlich 10.11.2010 zu verlängern.
Begründung:
Zur Fertigung einer substantiierten Klageerwiderung ist eine Besprechung mit dem Beklagten erforderlich. Diese konnte wegen Erkrankung der Unterzeichnenden sowie des Beklagten bisher noch nicht erfolgen. Es wird daher um antragsgemäße Verlängerung gebeten.
Begründung:
Zur Fertigung einer substantiierten Klageerwiderung ist eine Besprechung mit dem Beklagten erforderlich. Diese konnte wegen Erkrankung der Unterzeichnenden sowie des Beklagten bisher noch nicht erfolgen. Es wird daher um antragsgemäße Verlängerung gebeten.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Ich danke Dir sehr Lämmchen
Hmmm aber noch ne Frage, es ist mir eingefallen das der Mandant, doch mal vorbei gekommen ist.
Kann ich dann nur schreiben, dass die Unterschreibende Krank ist?
Hmmm aber noch ne Frage, es ist mir eingefallen das der Mandant, doch mal vorbei gekommen ist.
Kann ich dann nur schreiben, dass die Unterschreibende Krank ist?
Liebe Grüße
<3
Sho_
<3
Sho_
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Wenn der Mandant nicht erkrankt ist, mußt du das natürlich weglassen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 45
- Registriert: 29.07.2010, 14:54
- Beruf: Rechtsfachwirtin & Yogalehrerin
- Software: RA-Micro
Guten Morgen! So auf die schnelle hätte ich folgenden Vorschlag:
Emfpänger
Bsp.: Amtsgericht X
Abteilung X
PLZ, Ort
(ich hätte den Fristverlängerungsantrag - zumindest vorab - per Telefax abgesandt, daher:
vorab per Telefax: .....
Seiten insgesamt: .... (achte hier drauf, dass Du die Seitenzahl einträgst, die Du absendest. Je nachdem, wie es bei EUch in der Kanzlei üblich ist - schickt Ihr Abschriften per Fax an die Gegenseite mit raus? Dann entsprechende Seitenzahl - werden vermutlich drei Seiten werden - eintragen)
222 C 5/10 (als Bsp.)
Gegner: beglaubigte und unbeglaubigte Abschriften liegen zum Zwecke der Zustellung anbei
In Sachen
X ./. Y
beantragen wir namens des Beklagten (oder der Beklagten)
die Frist zur Klageerwiderung über den (hier Tag des jetzigen Fristablaufes eintragen) um eine weitere Woche, bis zum 10.11.2010 zu verlängern.
Aufgrund unerwarteter krankheitsbedingter Abwesenheit der für die Angelegenheit als alleinige Sachbearbeiterin zuständigen Frau Rechtsanwältin XXX ist eine Stellungnahme innerhalb der bisweilen vorgesehenen Frist leider nicht möglich. Um antragsgemäße Fristverlängerung wird gebeten.
Unterschrift
(solltest Du im Auftrag unterzeichnen -dann i. A. notieren)
Sollte die Anwältin, die krank ist, selbst unterschreiben, dann ändert sich die Begründung natürlich wie folgt: "Aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit des Unterzeichners, der als alleiniger Sachbearbeiter für die Angelegenheit zuständig ist, war eine Stellungnahme innerhalb der bisweilen vorgesehenen Frist leider nicht möglich.")
Ich hoffe, Du kannst damit was anfangen.
Emfpänger
Bsp.: Amtsgericht X
Abteilung X
PLZ, Ort
(ich hätte den Fristverlängerungsantrag - zumindest vorab - per Telefax abgesandt, daher:
vorab per Telefax: .....
Seiten insgesamt: .... (achte hier drauf, dass Du die Seitenzahl einträgst, die Du absendest. Je nachdem, wie es bei EUch in der Kanzlei üblich ist - schickt Ihr Abschriften per Fax an die Gegenseite mit raus? Dann entsprechende Seitenzahl - werden vermutlich drei Seiten werden - eintragen)
222 C 5/10 (als Bsp.)
Gegner: beglaubigte und unbeglaubigte Abschriften liegen zum Zwecke der Zustellung anbei
In Sachen
X ./. Y
beantragen wir namens des Beklagten (oder der Beklagten)
die Frist zur Klageerwiderung über den (hier Tag des jetzigen Fristablaufes eintragen) um eine weitere Woche, bis zum 10.11.2010 zu verlängern.
Aufgrund unerwarteter krankheitsbedingter Abwesenheit der für die Angelegenheit als alleinige Sachbearbeiterin zuständigen Frau Rechtsanwältin XXX ist eine Stellungnahme innerhalb der bisweilen vorgesehenen Frist leider nicht möglich. Um antragsgemäße Fristverlängerung wird gebeten.
Unterschrift
(solltest Du im Auftrag unterzeichnen -dann i. A. notieren)
Sollte die Anwältin, die krank ist, selbst unterschreiben, dann ändert sich die Begründung natürlich wie folgt: "Aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit des Unterzeichners, der als alleiniger Sachbearbeiter für die Angelegenheit zuständig ist, war eine Stellungnahme innerhalb der bisweilen vorgesehenen Frist leider nicht möglich.")
Ich hoffe, Du kannst damit was anfangen.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 409
- Registriert: 26.04.2010, 14:44
- Beruf: ReFa
- Software: ReNoStar
Zu der Fristverlängerung sind ja schon ausreichend Vorschläge gekommen.
Aber ich habe mal eine Anmerkung zu dem, was Marianna hier geschrieben hat:
Aber ich habe mal eine Anmerkung zu dem, was Marianna hier geschrieben hat:
Mit dem Rausschicken von Abschriften per Fax sollte man aufpassen. Hier in Niedersachsen ist es inzwischen so, dass die Gerichte diese Seiten (also die Abschriften, die mitgefaxt werden und dann beim Gericht übers Faxgerät mit ausgedruckt werden) gesondert abrechnen und dem Anwalt wie Kopien in Rechnung stellen (ob das in anderen Bundesländern auch so ist, weiß ich aber nicht).Marianna hat geschrieben:vorab per Telefax: .....
Seiten insgesamt: .... (achte hier drauf, dass Du die Seitenzahl einträgst, die Du absendest. Je nachdem, wie es bei EUch in der Kanzlei üblich ist - schickt Ihr Abschriften per Fax an die Gegenseite mit raus? Dann entsprechende Seitenzahl - werden vermutlich drei Seiten werden - eintragen)
- schneewittchen1984
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1533
- Registriert: 01.06.2007, 13:08
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: im schönen Badnerland
Das kann ich nicht gerade empfehlen, Stichwort Kosten und so. Vorab per Fax immer nur das Original und auf diesem vermerken, dass weitere Abschriften auf dem Postweg folgen!Marianna hat geschrieben:Seiten insgesamt: .... (achte hier drauf, dass Du die Seitenzahl einträgst, die Du absendest. Je nachdem, wie es bei EUch in der Kanzlei üblich ist - schickt Ihr Abschriften per Fax an die Gegenseite mit raus? Dann entsprechende Seitenzahl - werden vermutlich drei Seiten werden - eintragen).
- schneewittchen1984
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1533
- Registriert: 01.06.2007, 13:08
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: im schönen Badnerland
Das is überall so und zwar auch schon seit einiger Zeit. Anlage 1 zum GKG, Nr. 9000 Nr. 1Kikki-Fee hat geschrieben:Hier in Niedersachsen ist es inzwischen so, dass die Gerichte diese Seiten (also die Abschriften, die mitgefaxt werden und dann beim Gericht übers Faxgerät mit ausgedruckt werden) gesondert abrechnen und dem Anwalt wie Kopien in Rechnung stellen (ob das in anderen Bundesländern auch so ist, weiß ich aber nicht).