Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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jessi91
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#1
29.10.2010, 11:16
Hey Leute...also bin jetzt soweit dass ich die Forderung anmelden kann...Hat jemand irgendein Muster oder so...muss ich irgendwas wichtiges beachten....Will net dass des wieder von Gericht zurückkommt und noch mehr Zeit verstreicht....
Wär euch so dankbar...
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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Michael1974
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#2
29.10.2010, 12:46
Hallo Jessi,
läuft die Zwangsversteigerung denn schon? Ist Eure Forderung vor oder nach Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens eingetragen worden?
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jessi91
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#3
29.10.2010, 13:39
hmmm eingetragen ist noch nichts.....
Das Verfahren wurde durch einen Dritten eingeleitet...ich möchte deshalb eigentlich nur unsere Forderung anmelden... geht doch oder??
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Geiselmann
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#4
29.10.2010, 14:34
Hallo Jessi,
die Anmeldung ist formlos möglich.
Aus ihr müssen sich die Beträge für die Abrechnungszeiträume ergeben.
Auch muss zum Ausdruck kommen, dass ihr die Rangklasse 2 des § 10 ZVG beansprucht.
Als Glaubhaftmachung sind Abschriten der Abrechungen beizulegen.
S. Geiselmann
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jessi91
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#5
29.10.2010, 15:11
okay danke...haben wir aber überhaupt Anspruch auf Rang 2??
Es sind Wohngeldforderungen....
Ich hab jetzt mal geschrieben "in rangbereiter Stelle"