Anspruchsbegründung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Nuran
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#1

18.10.2010, 16:05

hallo..

ich sitze grad auf der leitung.. Wenn ich eine Anspruchsbegründung mache, kann ich ja die außergerichtlichen Kosten mit einbeziehen.. Kann ich da die volle Geschäftsgebühr nehmen oder nur die hälftige??
Was ist dann eigentlich mit den Gerichtskosten für den Mahnbescheid?
zenzi75
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#2

18.10.2010, 16:11

Bei Klage oder Anspruchsbegründung wird immer die volle Geschäftsgebühr angesetzt.

Die Gerichtskosten werden erst nach Abschluss des Verfahrens im Rahmen der Kostenfestsetzung mit festgesetzt.
Nuran
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#3

18.10.2010, 16:15

vielen dank..
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Liesel
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#4

19.10.2010, 09:21

zenzi75 hat geschrieben:Bei Klage oder Anspruchsbegründung wird immer die volle Geschäftsgebühr angesetzt.
Wieso? Bleibt mir überlassen, was ich einklage.
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#5

19.10.2010, 09:45

Liesel hat geschrieben:
zenzi75 hat geschrieben:Bei Klage oder Anspruchsbegründung wird immer die volle Geschäftsgebühr angesetzt.
Wieso? Bleibt mir überlassen, was ich einklage.
:zustimm
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#6

19.10.2010, 09:45

Liesel hat geschrieben:
zenzi75 hat geschrieben:Bei Klage oder Anspruchsbegründung wird immer die volle Geschäftsgebühr angesetzt.
Wieso? Bleibt mir überlassen, was ich einklage.
:zustimm
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