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pasc1976
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#1
14.10.2010, 12:12
Habe heute früh mal wieder das bekannte große Brett vor dem Kopf.
Also - Unsere Mandantschaft wurde verklagt und hat sich bedauerlichweise nicht rechtzeitig zum Verfahren gemeldet, so dass ein VU ergangen ist. Sodann ist er zu uns gekommen und wir haben Einspruch eingelegt. Nach mündlicher Verhandlung wurde nunmehr das VU aufrecht erhalten und der Einspruch hiergegen verworfen. Streitwert 14.000,- EUR
Kann ich jetzt Berufung einlegen oder nicht???
LG pasc1976
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Schlaubi wieder da
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#2
14.10.2010, 13:11
Das Verfahren wird nicht zurückversetzt, sondern es bleibt bei dem Versäumnisurteil.
M. E. nach steht dem Säumigen ein weiterer Einspruch nicht zu.
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.
Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
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Feuerdorn
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#3
14.10.2010, 13:34
Du kannst Berufung einlegen. Nach Einspruch und mündlicher Verhandlung ist jetzt ein "ganz normales" Urteil ergangen.
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Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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#4
14.10.2010, 13:47
Ja, ist möglich.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" ![134](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=134)