Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal wieder eine Frage und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt
Es soll eine GS bestellt werden für eine GmbH (keine Bank oder Sparkasse!!).
Empfiehlt sich hier die Bestellung einer GS mit ZV-Unterwerfung (persönlich u. dinglich) oder kann man darauf verzichten?
Wie kommt der Gläubiger bei Bestellung GS ohne ZV-Unterwerfung an seine Forderung?
Im Darlehensvertrag ist außerdem eine bestimmte Verzinsung vereinbart, gleichwohl umfasst die einzutragende GS von der Höhe her auch die Zinsen. Sollen trotzdem noch Zinsen mit in das Grundbuch eingetragen werden?
Ratlose Grüße
Grundschuld mit oder ohne ZV-Unterwerfung???
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Einen Darlehensanspruch aus einem privatschriftlichen Darlehensvertrag.
Dann würde ich eine Eigentümergrundschuld (Briefrecht) eintragen und diese dann mit entsprechenden Vorkehrungen wie zum Beispiel, dass die Abtretung durch die GmbH der Zustimmung des Eigentümers bedarf, an die GmbH abtreten. Ferner würde ich GS mit Zinsen und Nebenleistungen mit pers. und dinglicher Unterwerfung eintragen lassen, damit später dieses Recht ggf. auch noch an eine x-beliebige Bank abgetreten werden kann, wenn die Forderung der GmbH abgelöst ist.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Was ist denn der Vorteil dieses Abtretungsbrimboriums (verursacht doch auch weitere Kosten) ?? Es geht in meinem Fall um eine relativ geringe Forderung (25.000,00 EUR). Lohnt sich das denn? Wie käme denn der Gläubiger ohne ZV an seine Forderung?
Der Vorteil ist, dass nicht jeder sieht, wer Darlehensgeber ist. Der Gläubiger -GmbH- kommt genauso an seine Forderung wie jede andere Bank als Gläubigerin auch. Daher ja auch mit Unterwerfungserklärungen.
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Vielen Dank Jupp, du hast mir wieder sehr geholfen.
Schönen Feierabend und Prost
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