...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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iwiwi
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#1
29.09.2010, 14:13
Hallo allerseits,
hat jemand Ahnung, ob ich bei einer Berufungseinlegung zur Fristwahrung und anschließender Rücknahme der Berufung vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist die Kosten des Gegners abwenden kann?
Für Eure Hilfe schonmal
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misspinky1984
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#2
29.09.2010, 14:17
Meines Wissens ist hier bei der Gegenseite dann die 1,1 VG nach 3201 VV RVG entstanden
Zuletzt geändert von
misspinky1984 am 29.09.2010, 14:19, insgesamt 1-mal geändert.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Smilie
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#3
29.09.2010, 14:18
Sehe ich auch so. Die werdet ihr auf jeden Fall tragen müssen, wenn ihr die Berufung doch noch zurücknehmt.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
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#5
29.09.2010, 14:26
Wir haben bisher die Gegenseite dann immer gebeten, sich vorerst zur Vermeidung weiterer Kosten nicht auf die Berufung zu melden, da diese erstmal nur fristwahrend eingelegt wurde.
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misspinky1984
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#6
29.09.2010, 14:28
@simpsonia: Meines Erachtens entsteht die Gebühr dann dennoch! Bilde mir ein, so etwas im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> gelesen zu haben ...
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#7
29.09.2010, 14:31
Sehe ich auch so, zumindest setze ich sie fest.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
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iwiwi
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#8
29.09.2010, 14:33
Aber was kann ich dennoch machen, um die Kosten abzuwenden?? Ich möchte irgendetwas machen!!!
Wir haben es auch so geschrieben, dass wir die Berufung nur fristwahrend einlegen und der Kollege der Gegenseite sich noch nicht melden soll, was er aber trotzdem gemacht hat!
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misspinky1984
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#9
29.09.2010, 14:35
Hast Du den <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> zur Hand?! Schau mal nach.
Aber meines Erachtens kannst Du die 1,1 VG nicht abwenden ... wir zeigen bei solchen Schreiben dennoch die Vertretung an - stellen aber noch keinen Antrag. Wie gesagt, ob der RA die Vertretung nun angezeigt hat oder nicht, die 1,1 VG nach 3201 VV RVG entsteht meines Erachtens dennoch!
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