Ich habe eine Sache zum abrechnen auf dem Tisch, bei der der Gegenseite PKH bewilligt wurde.
Im Zivilverfahren ist nichts abzurechnen. Die GEgenseite hat aber Beschwerde eingelegt. ImBeschluss steht jetzt,
dass die Gegenseite die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Rechne ich dann eine 0,5 Gebühr im PKH-Verfahren ab
gem. Regelvergütung und PKH Gebühren.
Muss dann auch der Satz rein "Sofern die Voraussetzungen des § 50 RVG vorliegen, wird beantragt, die weitere Vergütung von festzusetzen"
Wie ist das nochmal, das Gericht prüft jetzt ob wir hier was aus der Staatskasse kriegen oder?
PKH
- Liesel
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Um welches Beschwerdeverfahren handelt es sich denn?
Im Übrigen bekommt ihr doch keine Gebühren von der Staatskasse, wenn dem Gegner PKH bewilligt wurde.
Mehr Sachverhalt wäre nützlich.
Im Übrigen bekommt ihr doch keine Gebühren von der Staatskasse, wenn dem Gegner PKH bewilligt wurde.
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Ehrlich gesagt, ich verstehe auch nix. Erst einmal hat eure Seite anscheinend keine PKH erhalten (siehe Liesel) und zum anderen: Das Beschwerdeverfahren ist ein eigenes Verfahren, wofür dann gesondert PKH hätte bewilligt werden müssen. Außerdem muss man schon wissen, was für eine Beschwerde eingelegt wurde.
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Habt Ihr die Klägerseite oder die Beklagtenseite vertreten? Ist das Verfahren über das PKH-Bewilligungsverfahren hinausgegangen? Wogegen wurde Beschwerde eingelegt? Gegen die Entscheidung, dass keine PKH bewilligt wurde?
Wenn es um die Kosten des Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtbewilligung der PKH gehen sollte, bekommt Ihr wegen § 127 Abs. 4 ZPO wahrscheinlich nichts.
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Wir vertreten Beklagte. Es ist ein Beschluss wegen Unzulässigkeit der ZV ergangen mit folgendem Inhalt:
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss wurde zurückgewiesen; Kosten des Beschwerdeverfahrens hat Kläger zu tragen.
Jetzt habe ich mir nochmals das ganze angesehen und gesehen, dass die PKH zurückgewiesen wurde.
Damit hat sich die Frage auch schon erledigt!
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss wurde zurückgewiesen; Kosten des Beschwerdeverfahrens hat Kläger zu tragen.
Jetzt habe ich mir nochmals das ganze angesehen und gesehen, dass die PKH zurückgewiesen wurde.
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- Liesel
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Euer Erstattungsanspruch gegen die Gegenseite hat doch aber gar nichts mit der PKH des Gegners zu tun, egal ob bewilligt oder nicht!
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Sorry, dass ich diesen alten Thread hier noch einmal hervorkrame. Aber hab da mal ne Frage:
Wenn der Gegenseite PKH bewilligt wurde, dann kann ich doch nichts mehr dagegen tun oder? Sofortige Beschwerde könnte nur die Staatskasse einlegen. Richtig?
Wenn der Gegenseite PKH bewilligt wurde, dann kann ich doch nichts mehr dagegen tun oder? Sofortige Beschwerde könnte nur die Staatskasse einlegen. Richtig?