Hallo!
Hier mal eine grunsätzliche Frage: Wie macht Ihr das bei den Anträgen auf Erlass eines PÜ's?
Ich möchte mir gerne die Beglaubigungskosten der Gerichtsvollzieher sparen. Ich schicke ihn schon immer 4fach raus.
Zustellung PÜ Beglaubigungskosten GV
Die Beglaubigungskosten fallen beim Gerichtsvollzieher immer dann an, wenn er neben der Abschrift des Originals (oder der Ausfertigung) Mehrfertigungen hiervon erhält und diese nur beglaubigen muß. Sobald er eine Ergänzung vornehmen muß, kann er nur eine Dokumentenpauschale erheben. Beide sind um Grundsatz gleich hoch, allerdings kann sich die Beglaubigungsgebühr auf die Höhe der allgemeinen Auslagenpauschale auswirken.
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Wie kann ich es denn abändern, ich meine selbst beglaubigen? Muss ich jede Seite beglaubigen?
Oder muss ich mir den erlassenen PÜ vom AG zusenden lassen, diesen dann kopieren und beglaubigen und wieder absenden?
Oder muss ich mir den erlassenen PÜ vom AG zusenden lassen, diesen dann kopieren und beglaubigen und wieder absenden?
Es genügt, wenn die Kopie der vollstreckbaren Ausfertigung des Pfüb als Ganzes beglaubigt wird. Einige Gerichte machen dies von sich aus, schließlich bekommen sie ja die Mehrfertigungen schon von dir.
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Ach so! So langsam verstehe ich...
Dann könnte ich doch das Anschreiben an das Gericht dergestalt abändern, dass wir bitten, die beigefügten Abschriften der Anträge direkt beglaubigen zu lassen.
Dann könnte ich doch das Anschreiben an das Gericht dergestalt abändern, dass wir bitten, die beigefügten Abschriften der Anträge direkt beglaubigen zu lassen.