Hey ich hab mal die Gogo gemacht (insider) und hab folgendes gefunden
Wenn im Vollstreckungsbescheid nur die Gesellschaft zur Zahlung verpflichtet ist, dann kann auch nur die Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen statt finden. Die Vollstreckung gegen einen Gesellschafter aus einem Titel, der sich nur gegen die GbR richtet, ist nicht möglich (BayObLG NJW-RR 2002,991).
Es ist zwar richtig, dass die Gesellschafter materiellrechtlich für die Verbindlichkeiten der GbR einstehen müssen, aber dazu müssen Sie eben auch die Gesellschafter verklagen bzw. die Forderung gegen die Gesellschafter titulieren lassen. Eine Zwangsvollstreckung ist immer nur gegen die (natürlichen oder juristischen) Personen möglich, die im Titel stehen, auch wenn daneben evl. noch andere Personen haften.