Meine Chefs wolltens mir auch nich glauben, aber in dem Artikel steht das wohl so drin, allerdings steht da auch, dass es von FA zu FA unterschiedlich is, nur bei ner Betriebsprüfung die hinterher die ganze USt nachfordern (können). Meine Chefs sind der Meinung, dass die Mdt dann in einer Tour anrufen und nach dem warum fragen und das erklär denen mal.
gilt aber nur für Kosten die ihr bezahlt, nicht wenn der Mdt die direkt bezahlt
Umsatzsteuer auf Auslagen
- butterflybabe
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Das blöde ist ja nur, meistens bezahlt man den Gerichtsvollzieher oder die Gerichtskosten als Anwalt und du bekommst diese vom Mandant im Voraus oder Nachhinein bezahlt.
ach stimmt das stand da drin. Ich muss aber auch nochmal nachlesen glaube ich ^^ sowas kommt bei uns eher selten vor.
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oh ja bitte bitte liebe mellimaus, kann ich die Seite auch haben ?
Ist mir echt total neu
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Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
ich glaube es wäre vlt wirklich ganz gut wenn man die besagte Seite aus dem Anwaltsblatt hochladen könnte oder sowas. Ich habe gerade geguckt und finde es auch nicht.
- sunshine24
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Ich stimme Teddybär14 zu. Auslagen sind ja nur "Gebühren", die der Anwalt auslegt und nicht die er verdient hat. Und außerdem muss er die Umsatzsteuer ja wieder abführen an das Finanzamt. Und wenn er keine Vorsteuer bezahlt hat (da es Auslagen waren), bezahlt er ja zu viel!!!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!