und noch eine Pfändungsmöglichkeit:
Rentenversicherung...
wie läuft das dann ab???
Wie und wann bekommt Mandantin das Geld?
und: Zeigen sich Versicherungen kooperativ oder wie verhalten die sich?
hat jemand Erfahrung damit?
Pfändung Rentenversicherung...?
Die Pfändung läuft über die Deutsche Rentenversicherung, gepfändet wird per Pfändungs- und Überweisungsbeschluß.
Anspruchstext :
Die Mandantin bekommt das Geld dann, wenn 1. überhaupt mal der Rentenfall eintritt, also der Sch. Rente zu beziehen beginnt, und 2. wenn unter Berücksichtigung der unterhaltsberechtigten Personen ein pfändbarer Betrag über ist.
Im Ergebnis ist eine Rentenpfändung oft witzlos - schließlich ist die Rente sicher. Und zwar so sicher, daß sie fast immer so niedrig ist, daß sie nicht mal gepfändet werden kann
Anspruchstext :
Beachte, daß du die zuständige Versicherungsanstalt "triffst"; die Zuständigkeit hat sich teilweise seit Umorganisation in die "Deutsche Rentenversicherung" geändert, ohne daß jedoch ein erkennbares System dahinterstünde.Gepfändet werden alle gegenwärtigen und zukünftigen fortlaufenden Ansprüche des Schuldners auf Zahlung von Rente wegen Altersruhegeld, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit in Höhe der nach § 850 c ZPO in jeweils gültiger Fassung pfändbaren Beträge in Verbindung mit § 54 Abs. 4 SGB I.
Ausdrücklich von der Pfändung ausgenommen werden die in dem gepfändeten Anspruch enthaltenen Kinderzuschläge und vergleichbare Leistungen, § 54 Abs. 4 SGB I.
Rentenansprüche sind wie Arbeitseinkommen pfändbar, vgl. BGH 21.11.2002, IX ZB 85/02. Die Anhörung des Schuldners sowie die Prüfung der Billigkeit und der Sozialhilfebedürftigkeit entfallen seit 14.06.1994 infolge der Neufassung des § 54 SGB I nach dem 2. Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches - 2. SGBÄndG v. 13.06.1994 (BGBl. I 1229).
Die Mandantin bekommt das Geld dann, wenn 1. überhaupt mal der Rentenfall eintritt, also der Sch. Rente zu beziehen beginnt, und 2. wenn unter Berücksichtigung der unterhaltsberechtigten Personen ein pfändbarer Betrag über ist.
Im Ergebnis ist eine Rentenpfändung oft witzlos - schließlich ist die Rente sicher. Und zwar so sicher, daß sie fast immer so niedrig ist, daß sie nicht mal gepfändet werden kann