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da meine langjährige Kollegin nunmehr unsere Kanzlei verlässt, habe ich sie gebeten mir ein Zwischenzeugnis zu erstellen, da ich der Meinung bin, dass die Anwälte den Rechtsanwaltsfachangestelltenbereich nicht so gut bewerten können
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Könntet Ihr Euch das mal durchlesen und mir dazu Eure Meinung sagen?
Danke schon mal im Voraus
Daggi
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Frau XXX, geboren am XXX, in XXX, ist seit der Beendigung ihrer Ausbildung am XXX in unserer Kanzlei als Rechtsanwaltsfachangestellte beschäftigt.
Aufgrund ihrer sehr guten Kenntnisse konnte Frau XXX schon nach Bestehen ihrer Prüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellten selbständig und eigenverantwortlich arbeiten. Unmittelbar nach dem Ausscheiden unserer Bürovorsteherin wurde sie von uns mit der vollständigen Büroorganisation sowie der Betreuung der Mitarbeiter befasst. Frau XXX hatte die Gelegenheit, alle Bereiche unserer wirtschaftsrechtlichen Kanzlei kennenzulernen und hat sich mit allen anfallenden Büroarbeiten vertraut gemacht.
Während des Beschäftigungsverhältnisses wurden ihr insbesondere folgende Aufgaben übertragen:
Das Führen der Kasse; die selbständige und eigenverantwortliche Erledigung der Fristenkontrolle; die Erledigung des Posteingangs einschließlich der Führung des Fristenkalenders; die Erledigung der Korrespondenz nach Diktat sowie die Erstellung selbstformulierter Schreiben in gerichtlicher und außergerichtlicher Korrespondenz; die selbständige und eigenverantwortliche Bearbeitung der Mahn- und Zwangsvollstreckungsangelegenheiten; die selbständige Erstellung von Kostenrechnungen nach RVG; die selbständige Bearbeitung auch umfangreicher und schwierig gelagerter Kostenfest- und ausgleichungsverfahren und die Aktenabrechnung; die Archivierung sowie der selbständige Einkauf des Büromaterials. Frau xxx obliegen insbesondere die Organisation der Büroabläufe, der Einsatz der Mitarbeiter, die Führung des Urlaubskalenders und die Verwaltung der Terminkalender der Rechtsanwälte sowie die Organisation und Abrechnung von Geschäftsreisen.
Bei der praktischen Ausbildung unserer Auszubildenden zeigte Frau XXX ein hohes Engagement.
Frau xxx erledigt die ihr übertragenen Aufgaben stets mit großem persönlichem Engagement, größter Zuverlässigkeit und stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Hervorzuheben ist ihre gründliche Arbeitsweise. Die von ihr zu erledigenden Diktate fertigt sie schnell, fehlerfrei und mit einem guten Schriftbild an. Frau XXX ist stets bereit, sich auch in schwierige Rechtsgebiete, insbesondere im Bereich der Zwangsvollstreckung einzuarbeiten und hat hierdurch ihre Kenntnisse in diesem Bereich erheblich erweitern können. Aufgrund ihres ausgeprägten Organisationsvermögens gewährleistet sie stets einen reibungslosen Büroablauf.
Frau XXX ist wegen ihres stets freundlichen und verbindlichen Auftretens bei ihren Kollegen, den Mandanten und ihren Vorgesetzten in gleichem Maße beliebt.
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