Weiterbildung ?!?!?
- misspinky1984
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Stimmt nicht ... schau doch mal auf den Link von Gina, da steht etwas zu den Voraussetzungen
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
ja das steht da:
Voraussetzungen der Prüfungszulassung sind:
* Der Abschluss als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r, Notarfachangestellte/r oder Patentanwaltsfachangestellte/r und eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder
* eine mindestens sechsjährige Berufstätigkeit.
über mich heisst es..es langt auch wenn ich nach der ausbildung direkt anfange...da steht ja oder!
Voraussetzungen der Prüfungszulassung sind:
* Der Abschluss als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r, Notarfachangestellte/r oder Patentanwaltsfachangestellte/r und eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder
* eine mindestens sechsjährige Berufstätigkeit.
über mich heisst es..es langt auch wenn ich nach der ausbildung direkt anfange...da steht ja oder!
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Bis zur Prüfung vor der RAK musst Du zwei Jahre BE habenSmartii09 hat geschrieben:Der Abschluss als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r, Notarfachangestellte/r oder Patentanwaltsfachangestellte/r und eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
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Nee, die Jahre der Ausbildungszeit zählen leider nicht mit.
Voraussetzung: Abschluss und 2 Jahre BE
Voraussetzung: Abschluss und 2 Jahre BE
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Du musst unterscheiden zwischen den Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsstudium auf die Kammerprüfung und den Zugangsvoraussetzungen für die Kammerprüfung selbst.Smartii09 hat geschrieben:Bin jetzt irgendwie total durcheinandern..die Kammer bringt einen auch nicht recht weiter..
Kann ich nach meiner Ausbildung mich direkt weiterbilden oder muss ich 6 jahre Arbeitserfahren haben?? Stimmt das echt
Die Zugangsvoraussetzungen für das Studium an der Beuth sind:
Entweder eine Ausbildung zur ReNo/Rafa und 1/2 Berufserfahrung. Letzteres deshalb, weil das Studium 1 1/2 Jahre in Anspruch nimmt und die Prüfung vor der Berliner Kammer nur abgelegt werden kann, wenn man die Berufsausbildung und dann eine zweijährige berufliche Tätigekit als ReNo/Rafa vorweisen kann (also 1/2 Jahr + 1 1/2 Jahre).
Oder man hat 4 1/2 Jahre ungelernt in einer Kanzlei gearbeitet und war dabei mit den Aufgaben einer Rafa/ReNo betraut, dann kannst du das Studium an der Beuth aufnehmen und hast nach Ablauf der 1 1/2 Jahre Studium die Zulassungsvoraussetzungen für die Kammerprüfung (mindesten 6 Jahre Berufserfahrung ohne Ausbildung + Vorbereitungsstudium).
Das Weiterbildungsinstitut hat mit der jeweiligen Kammer, bei der die Prüfung abzulegen ist, nichts zu tun. Das Weiterbildungsinstitut versucht nach besten Möglichkeiten, auf die Kammerprüfungen vorzubereiten.
Jaa okaii stimmt...hab jetzt ein paar Renobunde und Kammern angerufen.
Der Renobund meinte das Studium ist wie Blockunterricht 2 x halbjählich unterricht und das 2 wochen lang dann schreibt man jeweils eine Prüfung. Wohnen und so macht man da. ( in Bad Münster Eifel)
Die RA Kammer Frankfurt was für mich viel näher ist hat gesagt die haben Seminare jeden Samstag ausser in den Ferien und das fängt 2012 an und ich brauch bis zur PRÜFUNG die 2 Jahre Berufserfahrung und ich sol mich jetzt schon anmelden.
Ich denke ich entscheide mich für Frankfurt da es sehr viel näher ist und Blockunterricht nicht mein ding is ..jede woche zu lernen ist da viel besser.
Habe ich das richtig intepretiert ?
Der Renobund meinte das Studium ist wie Blockunterricht 2 x halbjählich unterricht und das 2 wochen lang dann schreibt man jeweils eine Prüfung. Wohnen und so macht man da. ( in Bad Münster Eifel)
Die RA Kammer Frankfurt was für mich viel näher ist hat gesagt die haben Seminare jeden Samstag ausser in den Ferien und das fängt 2012 an und ich brauch bis zur PRÜFUNG die 2 Jahre Berufserfahrung und ich sol mich jetzt schon anmelden.
Ich denke ich entscheide mich für Frankfurt da es sehr viel näher ist und Blockunterricht nicht mein ding is ..jede woche zu lernen ist da viel besser.
Habe ich das richtig intepretiert ?
Wenn du noch zwei Jahre warten willst, bis du mit dem Studium anfängst.... ?!? *grübel* Ich dachte, du hattest es eilig?Smartii09 hat geschrieben: Die RA Kammer Frankfurt was für mich viel näher ist hat gesagt die haben Seminare jeden Samstag ausser in den Ferien und das fängt 2012 an und ich brauch bis zur PRÜFUNG die 2 Jahre Berufserfahrung und ich sol mich jetzt schon anmelden.
Ich denke ich entscheide mich für Frankfurt .....
Aber vorher kannst du dir ja vielleicht noch ein paar interessante Seminare vom Chef finanzieren lassen.