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PKH/Wahlanwalt

Verfasst: 07.03.2024, 08:32
von AnnemarieK
Guten Morgen,

ich hab das Forum durchforstet, aber bin leider nicht fündig geworden - oder hab was übersehen.

Folgender Fall:

Mandant kommt zu uns mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Wir zeigen Verteidigung an und beantragen gleichzeitig PKH, diese wird bewilligt. Dann gibt es einen Verhandlungstermin in dem ein Vergleich erzielt wird.

Nun soll ich einen Erstattungsantrag stellen mit dem Vermerk - Wahlanwaltsgebühren. Hab ich gemacht. PKH wurde ohne Raten bewilligt.

Gegenstandswert: 4.752,00 €

Gebühren nach § 49 Gebühren nach § 13
3100 = 389,20 434,20
3104 = 340,80 400,80
1003 = 284,00 334,00
PTP = 20,00 20,00
MwsT = 192,66 225,91
Gesamt = 1.206,66 1.414,91

Die Differenz beträgt 208,25. Kann ich die "nur" nach Aufhebung der PKH gegen den Mandanten festsetzen lassen?

Gruß

Re: PKH/Wahlanwalt

Verfasst: 07.03.2024, 09:23
von Anahid
Wie lautet denn der Kostenausspruch im Vergleich. Gegen den Mandanten kannst Du die Differenz tatsächlich nur erheben, wenn die PKH aufgehoben wird.

Re: PKH/Wahlanwalt

Verfasst: 07.03.2024, 09:42
von jojo
Oder auch in die Liqui aufnehmen: Möglicherweise gibt es ja im Verfahren gem. § 120 a ZPO Raten.

Re: PKH/Wahlanwalt

Verfasst: 07.03.2024, 09:49
von AnnemarieK
Die Kosten des Vefahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Re: PKH/Wahlanwalt

Verfasst: 07.03.2024, 12:48
von Anahid
Ja, dann hast Du keinen Erstattungsanspruch gegen die Gegenseite und vom Mandanten bekommst Du das nur, wenn entweder die PKH aufgehoben wird oder - wie jojo noch angemerkt hat - nachträglich Raten angeordnet werden. Zum derzeitigen Zeitpunkt habt Ihr jedenfalls keinen Anspruch auf die Wahlanwaltskosten.

Re: PKH/Wahlanwalt

Verfasst: 07.03.2024, 12:57
von AnnemarieK
Ok. Und die Wahlanwaltsgebühren ansetzen bringt ja auch nichts?! Würde das Gericht ja monieren, nehme ich an.

Re: PKH/Wahlanwalt

Verfasst: 07.03.2024, 12:59
von icerose
AnnemarieK hat geschrieben:
07.03.2024, 12:57
Ok. Und die Wahlanwaltsgebühren ansetzen bringt ja auch nichts?! Würde das Gericht ja monieren, nehme ich an.
Ganz genau.

Re: PKH/Wahlanwalt

Verfasst: 07.03.2024, 13:01
von AnnemarieK
Vielen Dank euch :-)

Re: PKH/Wahlanwalt

Verfasst: 07.03.2024, 13:21
von elise98de
icerose hat geschrieben:
07.03.2024, 12:59
AnnemarieK hat geschrieben:
07.03.2024, 12:57
Ok. Und die Wahlanwaltsgebühren ansetzen bringt ja auch nichts?! Würde das Gericht ja monieren, nehme ich an.
Ganz genau.
Sehe ich gerade etwas anders, auch wenn meine Zeit mit PKH-Abrechnungen echt lange her ist.

Wir haben regelmäßig auch mit PKH ohne Ratenzahlung die Wahlanwaltsgebühren mit in die Abrechnung (Forumular) eingestellt und zwar für den Fall, dass der Mandant später dann doch noch Raten zahlen muss. Da muss man die Rechnung nicht extra machen. Das hat bei uns nie ein Rechtspfleger moniert.

Re: PKH/Wahlanwalt

Verfasst: 07.03.2024, 13:33
von icerose
icerose hat geschrieben:
07.03.2024, 12:59
AnnemarieK hat geschrieben:
07.03.2024, 12:57
Ok. Und die Wahlanwaltsgebühren ansetzen bringt ja auch nichts?! Würde das Gericht ja monieren, nehme ich an.
Ganz genau.
Ich ging davon aus, das "nur" die Wahlanwaltsgebühren geltend gemacht werden sollten. Hab ich wahrscheinlich falsch verstanden. Sorry.