VKH Gebühren Zwangssicherungshypothek zwei Gläubiger

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BärbelBW
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#1

29.11.2023, 15:04

Wir haben für die Kinder unseres Mandanten eine Zwangssicherungshypothek auf den hälftigen Miteigentumsanteil am ehegemeinsamen Anwesen der Kindesmutter eintragen lassen, nachdem diese Unterhaltszahlungen nicht geleistet hat. Beiden Kindern wurde VKH bewilligt. Für jedes Kind wurde ein separater Antrag gestellt.
Wie verhält es sich nun bei der Abrechnung gegenüber der Staatskasse?
Kann ich für jedes Kind extra VKH abrechnen oder geht nur eine Erhöhung § 1008 VV RVG. Der Verfahrenswert ist bei beiden gleich.

Danke für eure Hilfe.
Viele Grüße
Bärbel
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Anahid
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#2

05.12.2023, 12:40

Die Kinder sind als Gesamtgläubiger eingetragen oder hat jedes Kind ein eigenes Recht?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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