Schuldner pfandlos, nachträglich VKH beantragen?
Verfasst: 14.11.2023, 11:41
Hallo ihr.
In einer Familiensache waren wir für unsere Mandantin als Antragstellerin tätig. Mit dem entsprechenden Antrag haben wir auch VKH beantragt. Der Gegner hat sich allerdings nie gemeldet, also erging Beschluss und die Kosten für dem Antragsgegner auferlegt. Über den VKH-Antrag wurde nicht entschieden.
Wir haben nun die vollstreckbare Ausfertigung des KFB und haben versucht zu pfänden beim Arbeitgeber. Allerdings liegt eine so hohe andere Pfändung bereits vor, dass wir in diesem Leben nichts mehr erhalten werden.
Kann ich noch im Nachhinein beantragen, dass über den VKH-Antrag entschieden wird, sodass wir wenigstens ein wenig Geld bekommen?
Muss ich den KFb dann umschreiben lassen, bzw. dem Gericht mitteilen, dass eine Zahlung auf den KFB höchstwahrscheinlich nicht erfolgen wird?
In einer Familiensache waren wir für unsere Mandantin als Antragstellerin tätig. Mit dem entsprechenden Antrag haben wir auch VKH beantragt. Der Gegner hat sich allerdings nie gemeldet, also erging Beschluss und die Kosten für dem Antragsgegner auferlegt. Über den VKH-Antrag wurde nicht entschieden.
Wir haben nun die vollstreckbare Ausfertigung des KFB und haben versucht zu pfänden beim Arbeitgeber. Allerdings liegt eine so hohe andere Pfändung bereits vor, dass wir in diesem Leben nichts mehr erhalten werden.
Kann ich noch im Nachhinein beantragen, dass über den VKH-Antrag entschieden wird, sodass wir wenigstens ein wenig Geld bekommen?
Muss ich den KFb dann umschreiben lassen, bzw. dem Gericht mitteilen, dass eine Zahlung auf den KFB höchstwahrscheinlich nicht erfolgen wird?