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Schuldner pfandlos, nachträglich VKH beantragen?

Verfasst: 14.11.2023, 11:41
von karibikblume
Hallo ihr.

In einer Familiensache waren wir für unsere Mandantin als Antragstellerin tätig. Mit dem entsprechenden Antrag haben wir auch VKH beantragt. Der Gegner hat sich allerdings nie gemeldet, also erging Beschluss und die Kosten für dem Antragsgegner auferlegt. Über den VKH-Antrag wurde nicht entschieden.
Wir haben nun die vollstreckbare Ausfertigung des KFB und haben versucht zu pfänden beim Arbeitgeber. Allerdings liegt eine so hohe andere Pfändung bereits vor, dass wir in diesem Leben nichts mehr erhalten werden.

Kann ich noch im Nachhinein beantragen, dass über den VKH-Antrag entschieden wird, sodass wir wenigstens ein wenig Geld bekommen?
Muss ich den KFb dann umschreiben lassen, bzw. dem Gericht mitteilen, dass eine Zahlung auf den KFB höchstwahrscheinlich nicht erfolgen wird?

Re: Schuldner pfandlos, nachträglich VKH beantragen?

Verfasst: 14.11.2023, 12:43
von paralegal6
Wenn das Verfahren beendet ist können eigentlich keine Anträge mehr gestellt werden. Wusste die Mandantin nichts über die Vermögensverhältnisse des Ex?
Den KFB umschreiben: nein, warum? Ihr werdet ja vermutlich vkh nicht mehr bewilligt bekommen

Re: Schuldner pfandlos, nachträglich VKH beantragen?

Verfasst: 14.11.2023, 12:50
von karibikblume
Nein, sie wusste anscheinend nichts davon. Der Kontakt zwischen den beiden war nicht vorhanden und auch vor Gericht hat er sich ja nicht gemeldet.