VKH Rücknahme nach ende des Verfahrens abrechnen
Verfasst: 25.10.2023, 09:41
Es geht um ein Verfahren im FamR, in welchem der Mdtin zu beginn des Verfahrens VKH mit Ratenzahlung bewilligt wurde. Das Verfahren ist nun durch Vergleich beendet worden und unsere Mdtin hat durch Auszahlung des Zugewinnausgleiches eine Zahlung von 90 Tsd. erhalten. Dadurch erlischt jetzt ihr Anrecht auf VKH, das Formular haben wir erneut mit Hinweis auf Vermögen beim AG eingereicht.
Wie rechne ich die RA Kosten in diesem Verfahren nun ab? Einfach der Mdtin die "normalen" RVG Gebühren in Rechnung stellen? Was passiert mit den von ihr gezahlten Raten an das AG?
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen
Wie rechne ich die RA Kosten in diesem Verfahren nun ab? Einfach der Mdtin die "normalen" RVG Gebühren in Rechnung stellen? Was passiert mit den von ihr gezahlten Raten an das AG?
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen