PKH-Beiordnung ArbR

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tine001
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#1

19.09.2023, 09:09

Huhu,

ich hab ne blöde Akte, wo ich grad richtig auf dem Schlauch stehe.

Wir hatten PKH beantragt. Wir wohnen am Ort des Mandanten, Gerichtsort ist ca. 300 km weit weg einfache Fahrt.

Wir hatten beantragt, dass wir als Korrespondenzanwalt und der beauftragte RA am Gerichtsort der HBV ist.

Es fand dann ein GT statt, in welchem ein widerruflicher Vergleich geschlossen wurde, auch über nicht anhängige Ansprüche.

Sw-Beschluss war 7100 € + 2300 € für Mehrvergleich.

Es wurde dann PKH abgerechnet vom HBV und von uns.

Ich habe hier die 1,0 VG über 7100 € + 0,8 VG über 2300 + 1,0 EG über 7100 € + 1,5 EG über 2300 € abgerechnet wegen dem widerruflichen Vergleich (Prüfung, Auslagen und Mwst habe ich jetzt nicht erwähnt, ist klar).

Blöderweise kam jedoch jetzt erst der PKH-Beschluss, weil Unterlagen Mdt etc. fehlten.

Der sieht so aus: "Für die Wahrnehmung der Rechte wird RA Y (wir) beigeordnet, allerdings nur mit der Maßgabe, dass Reisekosten oder Kosten einer Terminsvertretung auf den Betrag begrenzt werden, der für einen Verkehrsanwalt angefallen wäre"...

Häng da jetzt komplett dran. Wir können ja schlecht die 1,2 TG abrechnen, weil die ja bei uns nicht angefallen ist. Oder ist das so zu verstehen, dass der beauftrage Rechtsanwalt uns eine Rechnung in Höhe der 0,65 VG und der 1,2 TG stellt und die das dann begrenzen?
Reisekosten wären halt um die 300 € angefallen und die Gebühren für den Korrespondenzanwalt betragen mit Vgl.gebühr und allem drum und dran um die 1000 €.

Würde am liebsten Beschwerde einlegen, aber irgendwie fehlt mir noch die Begründung, weil ich denke, dass die mit dem Argument kommen, dass die insgesamten Kosten des Korrespondenzanwaltes die Reisekosten immens übersteigen.

Bitte helft mir :)

LG Tine
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Anahid
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#2

19.09.2023, 12:52

Ob der Verkehrsanwalt überhaupt eine Einigungsgebühr abrechnen kann gegenüber der Staatskasse, ist durchaus streitig. Lies mal den Aufsatz von Schneider.

Ich finde den Beiordnungsbeschluss auch mehr als unglücklich formuliert; so wie ich das sehe, seid Ihr als Hauptbevollmächtigte beigeordnet und der Anwalt, der für Euch den Termin wahrgenommen hat, wird gar nicht erwähnt. Ich würde auch dazu tendieren, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen und nochmals die Beiordnung als Verkehrsanwalt beantragen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
tine001
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#3

20.09.2023, 08:43

Danke :)
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