Erfahrungen PKH / VKH Voraussetzungen

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Musti
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#1

14.09.2023, 10:18

Hallo,
wie sind eure Erfahrungen? Wann lohnt es sich einen PKH / VKH Antrag zu stellen und wann macht es keinen Sinn?
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Adora Belle
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#2

14.09.2023, 10:41

Kannst Du die Frage präzisieren? Grds. müssen die persönlichen/wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sein, und die Sache muss Aussicht auf Erfolg haben. Im übrigen lohnt es für diejenigen, die keine Erstattung von der Gegenseite zu erwarten haben, und für diejenigen, die auch auf lange Sicht die Prozesskosten nicht selbst aufbringen können.
Musti
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#3

14.09.2023, 11:20

Hallo,
danke für die Antwort. Ich meinte damit, ob es so einen Richtwert gibt, ab welchem Einkommen und Vermögen, PKH ausgeschlossen ist. Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an, aber möglicherweise gibt es Erfahrungssätze, wo man sagt, hier lohnt sich ein PKH Antrag und hier nicht.
Aelizia
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#4

14.09.2023, 11:28

Wenn es dir um die Frage geht, ob aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse überhaupt PKH/VKH gewährt wird, kann ich den pkh-fix empfehlen, um das vorab einschätzen zu können:

http://www.pkh-fix.de/
Musti
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#5

14.09.2023, 11:35

Aelizia hat geschrieben:
14.09.2023, 11:28
Wenn es dir um die Frage geht, ob aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse überhaupt PKH/VKH gewährt wird, kann ich den pkh-fix empfehlen, um das vorab einschätzen zu können:

http://www.pkh-fix.de/
Ja, danke.
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Adora Belle
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#6

14.09.2023, 11:37

Es gibt Berechnungsgrundlagen. Hier hat ein Rechtspfleger dankenswerterweise einen hübschen PKH/VKH-Rechner zur Verfügung gestellt, da kann man mal probehalber die Daten durchjagen. Ansonsten kommt es auch auf den Entscheider an, wie genau der hinguckt.

Ich rate den Mandanten in Grenzfällen eher ab, weil es letztlich doch immer geborgtes Geld ist und sie sich noch 4 Jahre lang nackig machen müssen. Dann sollen sie lieber mir Raten zahlen als der Staatskasse, das ist wesentlich unbürokratischer.
Musti
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#7

14.09.2023, 11:45

Adora Belle hat geschrieben:
14.09.2023, 11:37
Es gibt Berechnungsgrundlagen. Hier hat ein Rechtspfleger dankenswerterweise einen hübschen PKH/VKH-Rechner zur Verfügung gestellt, da kann man mal probehalber die Daten durchjagen. Ansonsten kommt es auch auf den Entscheider an, wie genau der hinguckt.

Ich rate den Mandanten in Grenzfällen eher ab, weil es letztlich doch immer geborgtes Geld ist und sie sich noch 4 Jahre lang nackig machen müssen. Dann sollen sie lieber mir Raten zahlen als der Staatskasse, das ist wesentlich unbürokratischer.
Super, danke dir.

Guter Rat! Werde ich beachten.
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