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Beratungshilfe Vergütungsantrag mit Unterschrift

Verfasst: 13.09.2023, 11:32
von Mileena
Hallöchen, :wink1

normalerweise reicht es aus, wenn wir unsere Vergütngsanträge elektronisch über das beA unterzeichnet an das Amtsgericht schicken.
Nun haben wir ein Schreiben zurück bekommen mit der Aufforderung, den Antrag unterschrieben zurückzusenden.

Auf meine telefonische Rückfrage konnte man mir nichts genaues mitteilen, nur "jeder Kostenbeamte entscheide das anders".

Reicht die elektronische Signatur hier nicht aus? :kopfkratz

Re: Beratungshilfe Vergütungsantrag mit Unterschrift

Verfasst: 13.09.2023, 11:52
von Anahid
Muss ausreichen. Wäre ja noch schöner.

Re: Beratungshilfe Vergütungsantrag mit Unterschrift

Verfasst: 13.09.2023, 11:55
von Adora Belle
Da muss nix unterschrieben sein. Der Name des beratenden RA muss halt drin stehen. Wenn er dann über das eigene Postfach schickt, ist das der "sichere Übertragungsweg", der die Unterschrift ersetzt. Alternativ kann mit qeS versendet werden. Auch hier aber - nur der Name muss im Antrag stehen, aber keine Unterschrift.

Ich würde mich hier auch drum streiten, damit nicht irgendwelche aus der Luft gegriffenen Forderungen plötzlich zum "haben wir schon immer so gemacht" des Gerichts werden.

Re: Beratungshilfe Vergütungsantrag mit Unterschrift

Verfasst: 13.09.2023, 11:57
von Recht_Azubi
Ist doch sowieso elektronisch geworden. Gebe Anahid völlig recht. Wie umständlich es wohl wäre, wenn jeder "Kostenbeamte" selbst entscheiden darf, ob er etwas elektronisch bekommt oder es extra unterzeichnet haben möchte.