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Kostenausgleichung + PKH

Verfasst: 16.08.2023, 10:45
von antonia.aa
Hallo,

ich stehe auf dem Schlauch.
Gegeben ist gerichtliches Verfahren mit Vergleich: Kosten trägt unser Mandant zu 2/3
Außerdem wurde ihm PKH bewilligt.

Wie gestalte ich jetzt meinen Kostenausgleichungsantrag für den KFB?
(3100, 3104, 1003 aus 25.967,10 € sowie Fahrtkosten kamen von der Gegenseite)

Kann ich neben den oben stehenden Gebühren noch Gebühren für die PKH mit einbringen oder muss ich gesondert das PKH Abrechnungsformular ausfüllen und quasi einmal die PKH bei der Staatskasse abrechnen und die Regelvergütung über den KAA?

Liebe Grüße und Danke!

Re: Kostenausgleichung + PKH

Verfasst: 16.08.2023, 11:34
von Husky98
Zum Kostenausgleichungsverfahren nach § 106 ZPO sind die jeweiligen Wahlanwaltskosten in voller Höhe anzumelden.

Re: Kostenausgleichung + PKH

Verfasst: 16.08.2023, 11:51
von antonia.aa
Husky98 hat geschrieben:
16.08.2023, 11:34
Zum Kostenausgleichungsverfahren nach § 106 ZPO sind die jeweiligen Wahlanwaltskosten in voller Höhe anzumelden.
Danke für die schnelle Antwort.

Kann ich dann trotzdem noch die PKH abrechnen gegenüber der Staatkasse? Mit Hilfe des Formulars?

Re: Kostenausgleichung + PKH

Verfasst: 16.08.2023, 12:32
von Anahid
Ja, ich würde auf jeden Fall die PKH-Abrechnung machen. Unter den KAA würde ich schreiben: Es wurde im Rahmen der Prozesskostenhilfe die Auszahlung eines Betrages in Höhe von X € beantragt.

Re: Kostenausgleichung + PKH

Verfasst: 16.08.2023, 12:32
von Husky98
Üblicherweise wird zunächst die PKH-Vergütung gegenüber der Staatskasse geltend gemacht, weil Ihr den Betrag dann "sicher" habt. Später wird dann im Rahmen der Kostenausgleichung durch das Gericht geprüft, ob und in welcher Höhe Ansprüche auf die Staatskasse übergegangen sind (§ 59 RVG).