Anrechnung einer zum Teil gezahlten GG auf die VG bei PKH

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crazycurly8
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#1

09.08.2023, 10:13

Guten Morgen liebe Kolleginnen,

das leidige Thema Anrechnung der Geschäftsgeühr auf die Verfahrensgeühr bei PKH-Gewährung.
Wir haben zuerst außeergerichtlich vertreten und sind danach ins gerichtliche Verfahren. PKH ist bewilligt. Die Mandantin hat von uns eine Abrechnung bekommen und teilweise gezahlt.
Der Streitwert lag bei 5000,00 €.

Ich habe genüber der Mandantin abgerechnet:

1,3 GG 434,20€
Anrechnung 0,65 Verfahrensgeb. -217,10
7002 20,00 €
AE-pauschle 12,00 €

Nun PKH Abrechnung fürs gerichtliche Verfahren
1,6 Verfahrensgeb. 454,40 (nun 2 Auftraggeber)
anrechnung 0,65 GG -184,60 €
7002 20,00

Korrekt so? bin mir unsicher mache sonst keine PKH Abrechnungen mit Anrechnung?


Die Mandantin hat 296,43 € gezahlt. Wo gebe ich das an? und in der ERklärung muss es da heißen ich habe für eine Außergerichtliche Vertretung desselben Gegenstandes eine GG gemäß VV 2300 in Höhe von 434,20 (Gebührensatz von 1,3) erhalten?
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Anahid
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#2

09.08.2023, 11:40

Nein, nicht korrekt. Du rechnest ja gegenüber der Mandantin schon eigentlich nur eine 0,65 GG ab, da Du die Anrechnung der VG vornimmst. Entsprechend muss dann natürlich auf die PKH nicht mehr angerechnet werden.
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#3

09.08.2023, 13:22

haben beide Mandanten PKH erhalten? Hatte sie vorher keine Beratungshilfe? Den Betrag den du erhalten hast kannst du ja bei PKH manuell eingeben
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crazycurly8
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#4

09.08.2023, 14:29

Anahid hat geschrieben:
09.08.2023, 11:40
Nein, nicht korrekt. Du rechnest ja gegenüber der Mandantin schon eigentlich nur eine 0,65 GG ab, da Du die Anrechnung der VG vornimmst. Entsprechend muss dann natürlich auf die PKH nicht mehr angerechnet werden.
[/quote

Das sieht der Kostenbeamte bei uns am AG anders. Der erzählt mir ich muss die Anrechnung der GG auf die VG vornehmen. Ist das richtig? Korrigiere ich dann die Rechnung an die Mandantin und nehme keine Anrechnung vor?
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#5

10.08.2023, 09:42

Der Kostenbeamte hat ja auch eigentlich Recht. Normalerweise hättest Du bei der Mandantin eine 1,3 GG abrechnen müssen und dann die GG auf die VG anrechnen müssen. Steht ja auch so im Gesetz. ;-) Wenn Du jetzt Pech hast, musst Du tatsächlich eine Anrechnung auf die VG vornehmen aus dem gezahlten Betrag, aber dann natürlich nur die Hälfte von der gezahlten 0,65 GG und nicht eine volle 0,65 GG.
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