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VKH in Gewaltschutz mit Kind

Verfasst: 03.07.2023, 09:11
von Jenny_K
Hallo zusammen,

ich habe den Abrechnungsentwurf für die folgende Sache und hänge etwas in der Berechnung fest.

Es wurde einstweiliger Antrag nach §§ 1, 2 GewaltschutzG gestellt und antragsgemäß beschieden. Verfahrenswert ist 2.500 €.
Mandant ist die Mutter, 5 minderjährige Kinder und ein volljähriges Kind. Mutter und volljähriges Kind haben die VKH bewilligt bekommen. Ein Termin fand nicht statt ebensowenig eine außergerichtliche Vertretung.

Für die volljährige Tochter würde ich lediglich die 1,3 nach 3100 VV aus dem Wert 2.500 € abrechnen.
Für die Mutter denke ich auch die 1,3 nach 3100 VV, aber aus den addierten Werten von sich mit den Kindern, also 15.000 €.

Könnt ihr mir bitte weiterhelfen? :thx

Re: VKH in Gewaltschutz mit Kind

Verfasst: 04.07.2023, 23:11
von Feldhamster
Verfahrenswert insgesamt (also für alle 6 Personen zusammen) 2.500,00 € oder pro Person 2.500,00 €? Wenn für alle zusammen wäre mE die 0,3 Erhöhung pro Mandant anzusetzen.

Wurde für die minderjährigen Kinder keine VKH beantragt?