Nach Verweisung Mandatsniederlegung, aber noch keine PKH

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
Benutzeravatar
Birne
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1185
Registriert: 29.09.2010, 08:39
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Sachsen

#1

20.06.2023, 10:35

Hallo guten Morgen an Alle :wink1

Folgender Sachverhalt:

In einem zunächst vor dem Amtsgericht anhängigen Verfahren haben wir für unseren Mandanten - hier der Beklagte - Prozesskostenhilfe beantragt.

Wir haben auf die Klage erwidert und es folgte weiterer Schriftwechsel. Ebenso haben wir mehrfach an die ausstehende Bewilligung unseres PKH-Antrags erinnert.

Das Amtsgericht hat sich sodann als sachlich unzuständig erklärt und an das Landgericht verwiesen.

Nachdem das Landgericht sich "angezeigt" und das Az. mitgeteilt hat, haben wir aufgrund eines gestörten Vertrauensverhältnisses zu dem Mandanten die Mandatsniederlegung zum Landgericht mitgeteilt und gleichzeitig nochmals an die PKH-Entscheidung erinnert.

Das Landgericht weist nun darauf hin, dass eine Bewilligung der PKH nur in Betracht kommen dürfte, wenn wir bereit wären, den Mandanten/Beklagten vor dem Landgericht weiterhin zu vertreten, da noch eine Kostenentscheidung zu treffen wäre. Wir gehen davon aus, dass der ehemalige Mandant sich - wie wir ihn darauf hingewiesen haben - keinen neuen Anwalt gesucht hat und die Sache zu seinen Ungunsten aussitzen wird...

Ich habe hier und da gesucht bzw. gelesen, aber nichts gefunden, was annähernd auf unseren Fall passen würde und wo wir gegenargumentieren könnten. Hat jemand von euch solch einen ähnlichen Fall schon gehabt und ggf. Rechtssprechung zur Hand? :oops: Haben wir hier tatsächlich nur die Möglichkeit, dass Mandat fortzuführen, um ggf. die PKH bewilligt zu bekommen?

Ich zweifle, ob der ehemalige Mandant unsere Kosten zahlt, wenn wir den PKH-Antrag zurücknehmen...

Vielen Dank für eure Antworten und liebe Grüße :wink1
Du musst nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten. Wir bringen dir das bei. :hofnarr
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3005
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#2

21.06.2023, 13:11

Niederlegung vorm LG geht eh nur in ganz besonderen Fällen, bis er einen neuen RA gefunden hat wärt ihr eh bei der Zustellung angegeben. zurücknehmen würde ich den Antrag nicht. Inhaltlich scheint der Rechtstreit ja erledigt zu sein
Bild
Antworten