PKH-Bewilligung mit Ratenzahlungsanordnung für zusammenwohnende Geschwister

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SandraC1971
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#1

13.06.2023, 09:25

Hallo und guten Morgen,

hier ging gestern ein PKH-bewilligender Beschluss für ein Klageverfahren (unsere Partei ist ein Geschwisterpaar, beide nicht erwerbstätig) mit Ratenzahlungsanordnung für jeden 30,00 EUR vom Gericht ein. Wenn ich nachrechne (die Schwester lebt von SGB XII, der Bruder von SGB II), komme ich immer auf eine PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlungsanordnung. Der Richter hier hat mit einem PKH-Berechnungsbogen (01.22) gerechnet und für jeden der beiden einen "Einkommensfreibetrag für Rechtssuchenden 110% von Regelbedarfsstufe 1 - bis 31.12.2022 = 494,00 € > = 442,00 € ausgeworfen. Beträgt dieser Betrag nicht ab 01.01.2023 bereits 552,00 €??? Für den Bruder ist die Berechnung ebenso.

Meine Fragen jetzt: Hat der Richter mit alten Beträgen gerechnet und es nicht gemerkt, so dass es sich für meinen Chef hier auch lohnt, etwas gegen den Beschluss - nur in Hinblick auf die PKH-Raten - zu unternehmen.

Würde mich über Antworten freuen, Mandantschaft hat morgen noch eine Besprechung, bevor übermorgen vor Gericht verhandelt wird. Danach soll ggf. entschieden werden, ob mein Chef hier ggf. Beschwerde einlegt und die Mandantschaft evtl. auch noch weitere Unterlagen beisteuert.

Übrigens:
Mandantin 1 hat ein Einkommen von 1.146,83 EUR und hälftige Miete 375,00 EUR, es wird noch Krankenversicherung von 253,33 EUR berücksichtigt.
Mandant 2 hat ein Einkommen von 877,00 EUR und hälftige Miete 375,00 EUR.

Vielen Dank!!!
Jetzt erst mal ein :kaffee
Oliverreinhardt2
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#2

13.06.2023, 09:38

Hallo,

m.E. liegen bei der Berechnung die alten Beträge zugrunde.
Hier kannst du eine aktuelle PKH-Berechnung, mit den gültigen Beträgen ab: 2023, vornehmen.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
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ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
SandraC1971
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#3

13.06.2023, 09:44

Hallo und guten Morgen, Oli,
genau mit dieser Tabelle habe ich auch gerechnet und bin da eben auf MEINE Angaben gekommen. Trotzdem vielen Dank für den Anstoß, dass ich - hoffentlich - nicht falsch lag.
Gruß, Sandra
SandraC1971
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#4

13.06.2023, 09:54

Mir ist noch aufgefallen, dass es sich bei dem Betrag von 442,00 EUR in den Bekanntmachungen des Bundesgesetzblattes vom Dezember 2022 um einen Freibetrag für unterhaltsberechtigte Erwachsene handelt. Kann der Richter das gemeint haben? Die Geschwister sind 55 bzw. 69 Jahre alt.
Husky98
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#5

13.06.2023, 10:00

Wenn die Parteien lediglich Einkünfte nach dem SGB XII (Grundsicherung) und SGB II (Bürgergeld) haben, sollte die Bewilligung ratenfreier PKH eigentlich ein Selbstgänger sein. :kopfkratz
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SandraC1971
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#6

13.06.2023, 10:16

Hallo und guten Morgen, Husky98,
das habe ich auch angenommen. Ich war mir hinsichtlich der PKH-Bewilligung weniger sicher wegen evtl. vorliegender Erfolglosigkeit. Aber, so wie es aussieht, bringt der Sprung von 442,00 EUR auf 552,00 EUR wohl den Sprung in die Ratenfreiheit. Zumindest hoffe ich es.
SandraC1971
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#7

19.06.2023, 10:28

Kurzes Feedback:
Sofortige Beschwerde am Donnerstag nach dem Verhandlungstermin eingelegt, heute ist schon der Abhilfebeschluss da!!! Ratenzahlungsanordnung komplett aufgehoben.
Husky98
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#8

19.06.2023, 11:35

Herzlichen Glückwunsch. :wink1
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