PKH: Wovon der Lebensunterhalt bestritten wird
Verfasst: 20.03.2023, 18:55
Hallo zusammen,
mein Chef hat eine Klage beim Arbeitsgericht mit PKH-Antrag eingereicht. Ich sollte an die Erledigung erinnern, damit vor der Güteverhandlung klar ist, ob PKH gewährt wird. Der Mandant wurde entlassen und hat weder Anspruch auf Sozialhilfe noch auf Arbeitslosengeld. Er hat momentan also gar kein Einkommen und ist auf Job-Suche.
Das Gericht teilte mir dann heute folgendes mit:
"Eine Entscheidung über die PKH kann erst ergehen, wenn der Kläger darlegt und nachweist,
wovon er derzeit seinen Lebensunterhalt bestreitet."
Der Mandant hat mir heute telefonisch mitgeteilt, dass sein Bruder und auch Freunde Geld geliehen haben bzw. er z.B. auch Mietschulden gemacht hat, bis er eine neue Arbeit hat bzw. der Rechtsstreit erledigt ist. Ich weiß aber nicht, wie ich das dem ArbG erklären und nachweisen soll. Soll der MD aufgefordert werden die Angaben einer eidesstattlichen zu versichern? Muss in der e.V. dann alle Beträge und Personen im Einzelnen aufgeführt werden, denen er Geld schuldet bzw. die helfen? Oder reicht es aus, wenn man schreibt, dass gegenwertig der Bruder seine Kosten übernimmt und er diese zurückzahlt, wenn er eine neue Arbeit gefunden hat bzw. die mit der Klage geltend gemachte Zahlung erhält? Oder muss der Bruder eine entsprechende Erklärung abgeben?
Ich bin dankbar für jede Idee.
Viele Grüße
mein Chef hat eine Klage beim Arbeitsgericht mit PKH-Antrag eingereicht. Ich sollte an die Erledigung erinnern, damit vor der Güteverhandlung klar ist, ob PKH gewährt wird. Der Mandant wurde entlassen und hat weder Anspruch auf Sozialhilfe noch auf Arbeitslosengeld. Er hat momentan also gar kein Einkommen und ist auf Job-Suche.
Das Gericht teilte mir dann heute folgendes mit:
"Eine Entscheidung über die PKH kann erst ergehen, wenn der Kläger darlegt und nachweist,
wovon er derzeit seinen Lebensunterhalt bestreitet."
Der Mandant hat mir heute telefonisch mitgeteilt, dass sein Bruder und auch Freunde Geld geliehen haben bzw. er z.B. auch Mietschulden gemacht hat, bis er eine neue Arbeit hat bzw. der Rechtsstreit erledigt ist. Ich weiß aber nicht, wie ich das dem ArbG erklären und nachweisen soll. Soll der MD aufgefordert werden die Angaben einer eidesstattlichen zu versichern? Muss in der e.V. dann alle Beträge und Personen im Einzelnen aufgeführt werden, denen er Geld schuldet bzw. die helfen? Oder reicht es aus, wenn man schreibt, dass gegenwertig der Bruder seine Kosten übernimmt und er diese zurückzahlt, wenn er eine neue Arbeit gefunden hat bzw. die mit der Klage geltend gemachte Zahlung erhält? Oder muss der Bruder eine entsprechende Erklärung abgeben?
Ich bin dankbar für jede Idee.
Viele Grüße