Zahlung auf GG erfolgt, im PKH-Antrag angeben?
Verfasst: 15.03.2023, 13:14
Hallo an Alle,
wir haben unsere Mandantin außergerichtlich vertreten und eine Vorschussrechnung über GG und VG (natürlich mit Anrechnung) erteilt. Mandantin hat diese komplett gezahlt.
Dann wurde die Mandantin verklagt und wir haben PKH beantragt und auch erhalten. Letztendlich haben die Parteien sich verglichen. Im Vergleich steht: Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Antragsteller, die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Muss ich jetzt im Antrag als Vorschuss die Zahlung der Mandantschaft ohne die Zahlung auf die Geschäftsgebühr angeben? D. h. muss ich die Zahlung also quasi "stückeln" oder muss ich die komplette Zahlung angeben?
Kann jemand helfen?
Liebe Grüße
wir haben unsere Mandantin außergerichtlich vertreten und eine Vorschussrechnung über GG und VG (natürlich mit Anrechnung) erteilt. Mandantin hat diese komplett gezahlt.
Dann wurde die Mandantin verklagt und wir haben PKH beantragt und auch erhalten. Letztendlich haben die Parteien sich verglichen. Im Vergleich steht: Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Antragsteller, die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Muss ich jetzt im Antrag als Vorschuss die Zahlung der Mandantschaft ohne die Zahlung auf die Geschäftsgebühr angeben? D. h. muss ich die Zahlung also quasi "stückeln" oder muss ich die komplette Zahlung angeben?
Kann jemand helfen?
Liebe Grüße