Guten Morgen,
kann man in einer UK - Sache die bewilligte VKH auch schon direkt nach dem Abschluss der Auskunftsstufe VOR der Bezifferung des Leistungsantrages abrechnen?
Wenn ja, aus welchem Gegenstandswert?
In dem Verfahren um das es geht ist der U-Schuldner abgetaucht......
Viele Grüße
LP
VKH Abrechnung FamFG vor Bezifferung
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Beantrage vorläufige Festsetzung des Verfahrenswertes und rechne dann die Verfahrensgebühr als Vorschuss ab.