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Rechnung bei Beratungshilfeformular

Verfasst: 01.02.2023, 08:41
von Lena23
Hallo,

bitte entschuldigt wenn die Frage etwas dämlich ist:

Wenn ich Beratungshilfe per Formular ggü. der Staatskasse abrechne, erstelle ich dann für die eigene Buchhaltung auch eine (Pro-Forma-)Rechnung? Es geht mit nicht um die 15 Euro vom Mandanten, das ist klar, sondern um die vom Gericht gezahlten Gebühren. Eigentlich brauche ich ja keine Rechnung, aber für die Buchhaltung braucht man dann ja doch wieder eine Rechnungsnummer?

Danke!

Re: Rechnung bei Beratungshilfeformular

Verfasst: 01.02.2023, 11:04
von icerose
Ich mache bei sowas eine manuelle Sollstellung. Hab sowas aber auch nur einmal in 10 Jahren.

Re: Rechnung bei Beratungshilfeformular

Verfasst: 01.02.2023, 11:11
von Oliverreinhardt2
Lena23 hat geschrieben:
01.02.2023, 08:41
Hallo,

bitte entschuldigt wenn die Frage etwas dämlich ist:

Wenn ich Beratungshilfe per Formular ggü. der Staatskasse abrechne, erstelle ich dann für die eigene Buchhaltung auch eine (Pro-Forma-)Rechnung? Es geht mit nicht um die 15 Euro vom Mandanten, das ist klar, sondern um die vom Gericht gezahlten Gebühren. Eigentlich brauche ich ja keine Rechnung, aber für die Buchhaltung braucht man dann ja doch wieder eine Rechnungsnummer?

Danke!
Die Rechnungs-Nr., müsstest du doch bekommen, wenn du deine BerH-Abrechnung fertig erstellt (gebucht) hast (So ist es zumindest im RA-Micro bei mir.) :kopfkratz
Und diese gibst du dann einfach in die Buchhaltung.

Re: Rechnung bei Beratungshilfeformular

Verfasst: 01.02.2023, 12:44
von Tigerle
Oliverreinhardt2 hat geschrieben:
01.02.2023, 11:11

Die Rechnungs-Nr., müsstest du doch bekommen, wenn du deine BerH-Abrechnung fertig erstellt (gebucht) hast (So ist es zumindest im RA-Micro bei mir.) :kopfkratz
Und diese gibst du dann einfach in die Buchhaltung.
So ist es bei uns auch. Bei mir kommt das Fomular samt Rechnungsnummer in den Rechnungsordner