Hallo,
bitte entschuldigt wenn die Frage etwas dämlich ist:
Wenn ich Beratungshilfe per Formular ggü. der Staatskasse abrechne, erstelle ich dann für die eigene Buchhaltung auch eine (Pro-Forma-)Rechnung? Es geht mit nicht um die 15 Euro vom Mandanten, das ist klar, sondern um die vom Gericht gezahlten Gebühren. Eigentlich brauche ich ja keine Rechnung, aber für die Buchhaltung braucht man dann ja doch wieder eine Rechnungsnummer?
Danke!
Rechnung bei Beratungshilfeformular
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Ich mache bei sowas eine manuelle Sollstellung. Hab sowas aber auch nur einmal in 10 Jahren.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Die Rechnungs-Nr., müsstest du doch bekommen, wenn du deine BerH-Abrechnung fertig erstellt (gebucht) hast (So ist es zumindest im RA-Micro bei mir.)Lena23 hat geschrieben: ↑01.02.2023, 08:41Hallo,
bitte entschuldigt wenn die Frage etwas dämlich ist:
Wenn ich Beratungshilfe per Formular ggü. der Staatskasse abrechne, erstelle ich dann für die eigene Buchhaltung auch eine (Pro-Forma-)Rechnung? Es geht mit nicht um die 15 Euro vom Mandanten, das ist klar, sondern um die vom Gericht gezahlten Gebühren. Eigentlich brauche ich ja keine Rechnung, aber für die Buchhaltung braucht man dann ja doch wieder eine Rechnungsnummer?
Danke!
Und diese gibst du dann einfach in die Buchhaltung.
Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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So ist es bei uns auch. Bei mir kommt das Fomular samt Rechnungsnummer in den RechnungsordnerOliverreinhardt2 hat geschrieben: ↑01.02.2023, 11:11
Die Rechnungs-Nr., müsstest du doch bekommen, wenn du deine BerH-Abrechnung fertig erstellt (gebucht) hast (So ist es zumindest im RA-Micro bei mir.)
Und diese gibst du dann einfach in die Buchhaltung.