PKH-Mandant will nicht mehr - was abrechnen?
Verfasst: 25.01.2023, 15:45
Wir haben einen Mandanten, der letztes Jahr zu uns kam. Wir sollten seinen Arbeitgeber auf Nachzahlung von Lohn aus den Jahren 2019-2021 verklagen. Wir haben einen Antrag auf PKH gestellt und einen (umfangreichen) Klageentwurf angefügt und zur Fristwahrung noch im Jahr 2022 an das Gericht gesandt. Anfang des Monats meldete sich die PKH-Stelle. Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sei vom Mandanten nur unvollständig ausgefüllt worden. Sie fordert Mitteilung der fehlenden Informationen und Belege (Mietvertrag, Kontoauszüge etc). Dem Mandanten war bereits vor Antragstellung mitgeteilt worden, dass zumindest ein aktueller Kontoauszug eigentlich immer verlangt wird. Damals versprach er, ihn hereinzureichen. Nun wurde er über das Schreiben des Gerichts informiert und gebeten die Informationen/ Unterlagen zu übersenden bzw. damit vorbei zu kommen. Daraufhin rief er heute an und erklärte, dass ihm das alles zuviel werde. Er habe im Moment keine Lust mehr.
1. Wenn wir das als Kündigung auslegen. Was können wir dann abrechnen?
2. Was gilt es sonst noch zu bedenken? Wir könnten den PKH-Antrag zurück nehmen. Ist das sinnvoll?
3. Die Verjährung ist ja ab der Entscheidung/Rücknahme erstmal 6 Monate gehemmt. Eigentlich kann man dann doch unabhängig davon, ob der Antrag zurückgenommen wurde oder das Gericht ihn nicht bewilligt hat einen neuen PKH-Antrag stellen, oder? Dieser hat dann aber keine Hemmungswirkung mehr (weil PKH nicht "erstmalig" beantragt wurde).
1. Wenn wir das als Kündigung auslegen. Was können wir dann abrechnen?
2. Was gilt es sonst noch zu bedenken? Wir könnten den PKH-Antrag zurück nehmen. Ist das sinnvoll?
3. Die Verjährung ist ja ab der Entscheidung/Rücknahme erstmal 6 Monate gehemmt. Eigentlich kann man dann doch unabhängig davon, ob der Antrag zurückgenommen wurde oder das Gericht ihn nicht bewilligt hat einen neuen PKH-Antrag stellen, oder? Dieser hat dann aber keine Hemmungswirkung mehr (weil PKH nicht "erstmalig" beantragt wurde).