KFA (Prozesskostenhilfe) mit Vorschuss

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Chantal123
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#1

11.01.2023, 09:39

Hallo ihr Lieben,

ich soll einen KFA mit Prozesskostenhilfe machen. Soweit weiß ich noch wie es geht, nur ich soll einen Vorschuss vom Mandanten über €500,00 eintragen. muss ich diese 500€ auf beiden Seiten im dem vorgefertigten Antrag reinschreiben oder nur auf einer Seite? (Vergütung §§45,49 RVG und/oder Regelvergütung §§13,50 RVG) .
Entschuldigt bitte, aber eigentlich macht das meine Auszubildende und die ist im Urlaub, ich habe hier leider gar keine Praxiserfahrung mehr.

Vielen Dank!
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Adora Belle
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#2

11.01.2023, 09:54

Um Dir das beantworten zu können, müssten wir wissen wie Dein Antrag aussieht. Ist das ein Formular? Ist für Zahlungen des Mandanten ein Feld o.ä. vorgesehen? Bei uns z.B. werden Zahlungen im Text angegeben - dort wo sonst versichert wird, dass keine Zahlungen erhalten wurden.
suzette
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#3

11.01.2023, 09:59

Unser Formular in RA-MICRO sieht die Angabe vor:

"Vorschüsse und sonstige Zahlungen (§ 58 RVG) habe ich in Höhe von ............. erhalten.

Das Programm trägt die Vorschüsse dann automatisch in beiden Spalten (PKH-/Regelvergütung) ein.
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#4

11.01.2023, 10:42

Vorschüsse werden immer erst auf die Regelvergütung verrechnet. Wenn es eine Differenz zwischen Regelvergütung und PKH-Vergütung gibt, wird erst dieser mit dem Vorschuss getilgt, dann erst der Rest auf die PKH-Vergütung.
Welchen Streitwert hast Du denn?
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Adora Belle
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#5

11.01.2023, 10:44

Es geht nicht um die Verrechnung, sondern um die Frage, wo (im Formuar) der Vorschuss anzugeben ist.
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paralegal6
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#6

11.01.2023, 16:40

"Das Programm trägt die Vorschüsse dann automatisch in beiden Spalten (PKH-/Regelvergütung) ein." Das ist ja auch richtig so. Bei höheren Rechnungen bekommst als RA durch PKH ja weniger, die Differenzgebühr beantragst ja gleich mit
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