Antrag Festsetzung PKH richtig ausfüllen
Verfasst: 10.01.2023, 10:13
Guten Morgen zusammen,
ich habe mittlerweile etliche PKH-Festsetzungen beantragt und habe das Gefühl, dass jeder SB bei Gericht die Anträge unterschiedlich bearbeitet und wollte mal bei euch fragen, wie ihr das macht.
Ich habe in einem Fall Gebühren per Antrag festsetzen lassen. Der Mandant wurde nicht außergerichtlich vertreten. Auf dem neuen Festsetzungsformular gibt es diesbezüglich jedoch kein Feld zum ankreuzen. Ich bin mir sicher, dass es ein solches auf dem alten Formular gab.
Folgende Sachen habe ich ausgefüllt:
-beantrage ich, nachstehende Gebühren und Auslagen als Vorschuss gem. § 47 RVG festzusetzen.
-Vorschüsse und sonstige Zahlungen (§ 58 RVG) habe ich nicht in Höhe von EUR erhalten.
-Aus der Staatskasse habe ich Vorschüsse (§ 47 RVG) nicht in Höhe von EUR erhalten.
-Gebühren für Beratungshilfe (VV 2501, 2503) habe ich nicht in Höhe von EUR erhalten.
Den Teil bzgl. der außergerichtlichen Vertretung lasse ich leer, da keine außergerichtliche Vertretung.
Der SB bei Gericht bemängelt nunmehr, dass folgende Versicherungen nicht abgegeben wurden:
- Mandanten außergerichtlich/nicht vertreten
- Gebühren außergerichtlich angefallen etc.
- Gebühren außergerichtlich erhalten/nicht erhalten
Meine Frage:
Wie versichere ich nunmehr mit diesem Formular zur Festsetzung, dass der Mandant nicht außergerichtlich vertreten wurde?
Vielleicht steh ich auch komplett im Dunkeln, brauche aber einen kurzen Wegweiser.
VG.
ich habe mittlerweile etliche PKH-Festsetzungen beantragt und habe das Gefühl, dass jeder SB bei Gericht die Anträge unterschiedlich bearbeitet und wollte mal bei euch fragen, wie ihr das macht.
Ich habe in einem Fall Gebühren per Antrag festsetzen lassen. Der Mandant wurde nicht außergerichtlich vertreten. Auf dem neuen Festsetzungsformular gibt es diesbezüglich jedoch kein Feld zum ankreuzen. Ich bin mir sicher, dass es ein solches auf dem alten Formular gab.
Folgende Sachen habe ich ausgefüllt:
-beantrage ich, nachstehende Gebühren und Auslagen als Vorschuss gem. § 47 RVG festzusetzen.
-Vorschüsse und sonstige Zahlungen (§ 58 RVG) habe ich nicht in Höhe von EUR erhalten.
-Aus der Staatskasse habe ich Vorschüsse (§ 47 RVG) nicht in Höhe von EUR erhalten.
-Gebühren für Beratungshilfe (VV 2501, 2503) habe ich nicht in Höhe von EUR erhalten.
Den Teil bzgl. der außergerichtlichen Vertretung lasse ich leer, da keine außergerichtliche Vertretung.
Der SB bei Gericht bemängelt nunmehr, dass folgende Versicherungen nicht abgegeben wurden:
- Mandanten außergerichtlich/nicht vertreten
- Gebühren außergerichtlich angefallen etc.
- Gebühren außergerichtlich erhalten/nicht erhalten
Meine Frage:
Wie versichere ich nunmehr mit diesem Formular zur Festsetzung, dass der Mandant nicht außergerichtlich vertreten wurde?
Vielleicht steh ich auch komplett im Dunkeln, brauche aber einen kurzen Wegweiser.
VG.